Chefarztbehandlung

 

Die Behandlung durch einen Chefarzt während eines stationären Aufenthalts in einem Krankenhaus ist häufig eine inkludierte Leistung in der privaten Krankenversicherung.
Die gesetzliche Krankenversicherung bietet die Übernahme von Chefarztkosten ihren Mitgliedern nicht an, da diese Leistung nicht als medizinisch notwendig oder wirtschaftlich erachtet wird.

Chefarzt

Ein Chefarzt ist zumeist ein Arzt in leitender Funktion. Für gewöhnlich ist dieser ein Krankenhausangestellter, aber auch in Laboren, Sanatorien usw. ist die Position des Chefarztes zu finden. Der Posten des Leitenden Arztes ist dabei gleichzusetzen wie der Chefarzt.
Die Aufgaben eines Chefarztes umfassen dabei die Verantwortung, meistens für einen medizinischen Teilbereich bzw. Abteilung wie beispielsweise Chirurgie.
Dabei ist der Chefarzt immer ein Facharzt der entsprechenden Abteilung. Eine Habilitation ist allerdings lediglich bei einer Anstellung in einer Universitätsklinik Pflicht.
Er trägt nicht nur die medizinische Verantwortung, sondern auch die disziplinäre für die Ärzte, ebenso häufig auch für Sozialarbeiter, Physiotherapeuten usw.
Neben den medizinischen und strukturellen Abläufen seiner Abteilung obliegen dem Chefarzt auch die ökonomische Ertragslage und die Anleitung und Überwachung der Arbeit seiner untergebenen Ärzte wie Oberärzte und Assistenzärzte.
Oftmals nimmt der Chefarzt vor allem eine beratende Position in der Diagnostik und Therapie von Patienten ein.

Wer kann Chefarztbehandlungen in Anspruch nehmen?

Ohne Zuzahlungen können privat Versicherte Chefarztbehandlungen in Anspruch nehmen, sofern diese in ihrem Tarif inkludiert sind.
Wer keinen entsprechenden Tarif abgeschlossen hat, kann eine Zusatzversicherung abschließen, die für diese Extra-Leistung im Fall einer stationären Behandlung aufkommt. Andernfalls ist es ebenso möglich die zusätzlichen Kosten selber zu tragen. Gleiches gilt für gesetzlich Krankenversicherte. Sie können auch einen Wahlleistungsvertrag mit der Klinik abschließen und die Kosten selber tragen oder eine Zusatzversicherung abschließen.

Die meisten Arbeitsverträge von Chefärzten im Krankenhaus besagen, dass sie über weitreichende Freiheiten in der Arbeitseinteilung und in der privaten Abrechnung von Leistungen mit Patienten haben. Meistens sind nur Chefärzte und Oberärzte autorisiert Chefärzte zu vertreten, als auch Privatliquidationen in Rechnung zu stellen und dadurch auch Privatpatienten zu behandeln.
In manchen Krankenhäusern können gesetzlich Versicherte auf eine Beratung und Einzelvisite des Chefarztes bestehen, ein gesetzlicher Anspruch besteht laut SGB V aber nicht.