Angestellte
In Deutschland ist jeder Angestellte dazu verpflichtet eine Krankenversicherung vorzuweisen. Die meisten sind Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung, aber auch die Absicherung in einer privaten Krankenversicherung kommt zuweilen in Frage.
Private Krankenversicherung (PKV)
Die private Krankenversicherung ist nur für bestimmte Personenkreise möglich. Hierzu zählen: Studenten, Selbstständige, Beamte und Freiberufler. Die Mitgliedschaft in einer PKV ist für Angestellte und Arbeitnehmer möglich, sofern ihr Bruttojahreseinkommen die Versicherungspflichtgrenze überschreitet. Für das Jahr 2015 wurde diese auf € 54.900,- festgelegt.
Für gewöhnlich können die privaten Krankenversicherungen ein breiteres Leistungsspektrum anbieten. Allerdings ist beim Abschluss einer PKV einiges zu bedenken. Als Grundlage zur Berechnung der Prämie wird nicht das Einkommen herangezogen. Vielmehr sind Gesundheitszustand, Alter und der gewünschte Versicherungstarif maßgeblich. Es ist im Allgemeinen so, dass ein junges Eintrittsalter in die PKV günstigere Prämien beinhaltet.
Wer sich als Angestellter für die PKV entscheidet sollte im Vorfeld beachten, dass eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nicht ohne weitere möglich ist. Als Voraussetzung gilt u.a., dass der Versicherungsnehmer mindestens ein Jahr lang nicht mehr als € 4.575,- monatlich verdienen darf.
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Jeder Arbeitnehmer, dessen Bruttojahreseinkommen nicht die Versicherungspflichtgrenze übersteigt ist pflichtversichert in der GKV. Angestellte, die diese Grenze nicht übersteigen haben keine Möglichkeit die Mitgliedschaft in der GKV zu kündigen.
Übersteigt das Bruttojahreseinkommen diese Grenze kann sich der Arbeitnehmer alternativ zu einer Mitgliedschaft in einer PKV auch freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Dabei bietet die GKV gegenüber der PKV andere Vorteile wie beispielsweise einheitliche Beiträge und keine Gesundheitsbeurteilung bei der Aufnahme. Der Aufnahmeantrag in einer GKV kann nicht abgelehnt werden. Auch wenn das Leistungsangebot gegenüber einer privaten Krankenversicherung eingeschränkt ist, so ist die notwendige Grundversorgung selbst bei chronischen Erkrankungen oder Arbeitslosigkeit doch gesichert – auch für Familienmitglieder, die kein eigenes Einkommen erzielen. Ehepartner und Kinder sind kostenfrei über den Versicherungsnehmer mitversichert. Sollte eine Krankheit länger als 6 Wochen fortbestehen und Arbeitsunfähigkeit vorherrschen, hat der Versicherte über die GKV Anspruch auf Krankengeld, sofern er als freiwillig Versicherter einen entsprechenden Wahltarif abgeschlossen hat.
Zusatzversicherungen
Da der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen gesetzlich geregelt ist, ist dieser relativ eingeschränkt und kann nicht auf spezielle Bedürfnisse eingehen. Daher kommen auch auf gesetzlich Krankenversicherte oftmals Zuzahlungen zu, die aus eigener Tasche beglichen werden müssen. Um sich vor diesen Eigenleistungen zu schützen ist es möglich diverse Zusatzversicherungen abzuschließen wie beispielsweise für Zahn & Zahnersatz, Krankenhaustagegeld, Berufsunfähigkeitsversicherung oder für Brille und Kontaktlinsen.
Auch bieten Zusatzversicherungen die Möglichkeit den Leistungskatalog zu erweitern und beispielsweise Leistungsansprüche zu stellen, die sonst nur Privatpatienten zur Verfügung stehen wie die Chefarztbehandlung oder Einbettzimmerunterbringung im Krankenhaus.
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