Der Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung ist abhängig vom Einkommen. Beim Selbstständigen kann das ganz schön teuer werden. Wenn das Einkommen über 4.537.50 Euro liegt (laut Stand 2019) zahlt er 774 Euro im Monat. Dazu kommen noch der Beitrag für Krankengeldanspruch und der Zusatzbeitrag, der von jeder gesetzlichen Krankenkasse individuell festgelegt wird. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist in den 774 Euro bereits enthalten.
Haben Sie schon Mal darüber nachgedacht eine private Krankenversicherung abzuschließen?
Dabei kommt es natürlich darauf an, ob Sie gesundheitliche Einschränkungen haben. Das Alter spielt ebenso eine wichtige Rolle für die Beitragshöhe.
Grundsätzlich haben Freiberufler und Selbstständige die freie Wahl, ob sie sich in der gesetzlichen Krankenkasse oder in der privaten Krankenversicherung versichern. Sie können nicht pauschal sagen, welche der beiden Krankenversicherung für sie die richtige ist. Die familiäre Situation ist einer der Gründe wie die Entscheidung ausfallen wird.
Kostet die private oder gesetzliche Krankenversicherung mehr?
Wenn Sie Kinder haben und eine Frau, die bei Ihnen in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenlos mitversichert werden können, macht es häufig Sinn, in der gesetzlichen Krankenkasse versichert zu bleiben. Zu berücksichtigen gilt auch das Eintrittsalter und ihr Gesundheitszustand.
Menschen mit Vorerkrankungen müssen mit Risikozuschlägen rechnen, die auf den Krankenversicherungsbeitrag hinzu gerechnet werden. In dem Fall kann die gesetzliche Krankenkasse die bessere Alternative sein.
Sind Sie kerngesund und treten bereits in einem Alter von 20 Jahren in die private Krankenversicherung ein und sind zudem noch Single, können Sie davon ausgehen, dass Sie mit der privaten Krankenkasse eine gute Entscheidung treffen. Sie bilden im Laufe der Jahre sogenannte „Altersrückstellungen“, die im Alter für einen günstigeren Beitrag sorgen. Wenn Sie von einer zur anderen PKV wechseln, ist die alte Krankenversicherung nicht verpflichtet, die bereits gebildeten Altersrückstellungen zu übertragen. Der alte Krankenversicherer muss nach deutschem Recht, die Rückstellungen nicht auf das neue Versicherungsunternehmen übertragen. Es könnte sein, dass der Versicherte beim neuen Krankenversicherer nach seinem Lebensalter eingestuft wird.
Wer einige Jahre bei einer PKV versichert ist, sollte den Krankenversicherungswechsel gut überlegen. Der Versicherungswechsel ist ökonomisch nicht mehr sinnvoll für den Versicherten. Wenn Sie einen Wechsel des privaten Krankenversicherers in Erwägung ziehen, sollten Sie vorab klären, ob die Krankenversicherung die Altersrückstellungen auf den neuen Versicherer überträgt. Lassen Sie sich dies schriftlich bestätigen, falls er zustimmt. In den meisten Fällen werden solche Anträge abgelehnt.
Private oder gesetzliche Krankenversicherung?
Die Leistungen einer privaten Krankenversicherung sind die bessern, im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse. Selbstständige sollten Ihre Wahl gut überlegen und einen Versicherungsmakler vor Ort mit der schwierigen Aufgabe betrauen, ihn bei der Wahl der Krankenversicherung zu unterstützen. Ein Laie sollte die Wahl immer mit einem Krankenversicherungsberater gemeinsam treffen. Lassen Sie sich Vor- und Nachteile der privaten Krankenversicherung, abgestimmt auf Ihre persönliche Situation aufzeigen. Diese Entscheidung kann für den Existenzgründer von großer Bedeutung sein. Eine persönliche Betreuung ist das A und O. Wenn Sie als Selbstständiger zu viele Leistungen bei der PKV weglassen, um einen günstigeren Beitrag zu erzielen, ergibt die private Krankenversicherung auch nicht besonders viel Sinn. Sie haben dann zwar geringere Krankenversicherungskosten, aber die Leistungen stimmen nicht. Ebenso sollten Sie darauf achten, in welcher Höhe Sie die Selbstbeteiligung wählen, denn Sie sind es, der in Vorleistung tritt, wenn der Krankheitsfall eintritt. 1000 Euro können viel Geld sein, wenn man sich gerade erst selbständig gemacht hat.
Dieses Geld muss erst einmal gezahlt werden, bevor die Kosten durch die privater Krankenversicherung übernommen werden.
Klären Sie die Faktoren ab:
- Eintrittsalter
- der persönliche Gesundheitszustands
- Leistungen
Umso besser die Leistungen der privaten Krankenkasse gewünscht sind, umso mehr zahlen Sie pro Monat. Durch die Wahl einer Selbstbeteiligung verringert sich der monatliche Beitrag, aber Sie müssen die Selbstbeteiligung zuerst einmal bezahlen.
Krankenversicherung Selbständige
Selbstständige müssen selber für ihre Krankenversicherung sorgen. Die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung fällt prinzipiell weg. Dennoch stehen auch Selbstständige in der Pflicht eine Krankenversicherung abzuschließen. Wahlweise können sie sich für eine private Krankenversicherung (PKV) oder für eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entscheiden. Künstler und Publizisten können noch auf die Künstlersozialkasse zurückgreifen.
Freiwillige Versicherung in der GKV
Als Selbstständiger ist es möglich eine freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung abzuschließen. Für die Berechnung des Beitrags wird das Bruttoeinkommen bis zu einer Höhe von 4.125 Euro pro Monat herangezogen. Einnahmen, die über diese Grenze hinausgehen werden nicht berücksichtigt. Die Mindesthöhe des Bruttogehalts liegt bei monatlichen € 2.126,25. (Stand 2015). Wer sich lediglich für die Standardversicherung entscheidet und auf einen Wahltarif bei der GKV verzichtet, verzichtet ebenso auf den Anspruch auf Krankengeld im Krankheitsfall. Alternativ kann auch ein Kassen-Zusatzbetrag zum Standardtarif gezahlt werden, der ebenfalls den Anspruch auf Krankengeld abdeckt. Ansonsten stehen dem freiwilligen Kassen-Mitglied die gleichen Leistungen zu wie den anderen GKV-Versicherten. Wer einen größeren Leistungsumfang beanspruchen möchte, kann sich zusätzlich mittels diverser Zusatzversicherungen absichern oder zu einer PKV wechseln.
Mitglied einer PKV
Die Alternative zur freiwilligen Mitgliedschaft in einer GKV ist der Abschluss einer privaten Krankenversicherung.
Häufig bieten die privaten Versicherer günstigere und individuellere Tarife als die GKV. Auch ist das Leistungsspektrum in der PKV breiter gefächert. Allerdings wird die Prämienhöhe nicht anhand des Einkommens festgelegt, sondern aufgrund von Alter, Gesundheitszustand und den gewünschten Leistungen. Bevor man sich für den Beitritt in eine PKV entschließt, sollte man alle Vor- und Nachteile gründlich abwägen. Ein späterer Wechsel zurück in die GKV ist fast unmöglich.
Nebenberuflich selbstständig
Als nebenberuflich selbstständig wird erachtet, wenn die Arbeit weniger als 18 Stunden in der Woche einnimmt und das Einkommen nicht höher ist als das aus der hauptberuflichen Tätigkeit. Ausschlaggebend für die Krankenversicherung ist die hauptberufliche Tätigkeit. Allerdings werden zur Berechnung der Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung auch die Einkünfte aus der Nebentätigkeit berücksichtigt. Daher sind Nebeneinkünfte der Krankenkasse mitzuteilen.
Selbstständige Künstler und Publizisten
Musik- und Kunstschaffende, Journalisten, Schriftsteller und alle die selbstständig im Bereich der Kunst oder Publizistik tätig sind haben gesonderte Rechten und Pflichten. Laut des KSVG (Künstlersozialversicherungsgesetz) sind sie gesetzlich pflichtversichert. Den Eintritt in eine private Krankenkasse kann also erst erfolgen, wenn die Einnahmen die Versicherungspflichtgrenze überschreiten. Künstler und Publizisten sind verpflichtend Mitglieder in der Künstlersozialkasse (KSK). Diese Organisation übernimmt die Pflichten eines Arbeitgebers und zahlt in die Krankenkasse die Arbeitgeberanteile für seine Mitglieder. Die Mitglieder können sich dennoch aussuchen bei welcher Krankenkasse sie versichert sein wollen.
Krankenzusatzversicherungen
Um einen Rund-Um-Schutz zu ermöglichen und um vor Eigenleistungen gewahrt zu sein können Versicherte, insbesondere Pflichtversicherte, Krankenzusatzversicherungen abschließen. Besonderer Beliebtheit und Nützlichkeit erfreuen sich beispielsweise die Berufsunfähigkeitsversicherung, Krankenhaustagegeldversicherung und die Zahn- und Zahnzusatzversicherung. Krankenzusatzversicherungen können auch weitere Leistungsansprüche beinhalten wie etwa die Unterbringung in einem Einbettzimmer im Krankenhaus
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