Die vom PKV-Verband erarbeiteten Leitlinien für Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft traten zum 1. Januar 2016 in Kraft. Damit sollen Mitglieder der privaten Krankenversicherungen, die einen Tarifwechsel vornehmen wollen, nicht auf der „Warteliste“ landen, sondern zügig und umfassend beraten werden. Allerdings haben sich nicht alle Anbieter von privaten Krankenversicherungen diesen Leitlinien angeschlossen, jedoch die Mehrzahl der Krankenversicherer. Zwei Anbieter haben ihren Beitritt zwar fest zugesagt, doch erst zu einem späteren Zeitpunkt. Dadurch erhöht sich der Anteil der Krankenversicherer auf 85 Prozent, welche die Leitlinien einführen. Der PKV-Verband hat insgesamt 42 Versicherungsgesellschaften, von denen aktuell 25 Anbieter au der Webseite des Verbands zu finden sind, die sich zu den Leitlinien bekennen.
Paragraf 204
Paragraf 204 des Versicherungsvertragsgesetzes garantiert schon seit Jahren, dass Mitglieder der PKV, die eine Vollversicherung haben, das Recht haben, innerhalb der Gesellschaft den Tarif zu wechseln. In der Regel erhalten Mitglieder, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, mit den jährlichen Schreiben zur Beitragserhöhung auch Alternativen zum bisherigen Tarif. Diese Alternativen haben meist dieselben Leistungen wie der aktuelle Tarif, kosten jedoch weniger. Diese Alternativvorschläge, die mit den Beitragsanpassungen ins Haus kommen, soll es auch weiterhin bei den Gesellschaften, die sich den Leitlinien nicht angeschlossen haben, geben.
Leitlinien
Die den Leitlinien angeschlossenen Versicherer gehen weiter und bieten den Versicherten bereits mit Vollendung des 55. Lebensjahres alternative Tarife an mit dem Ziel, die Beiträge zu reduzieren. Auch werden Standard- und Basistarif angeboten. Diese Aussage kommt von Isa Hesener, welche als Sprecherin die AXA repräsentiert. Auch soll ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer die für die Kunden ausgewählten Alternativ- oder Zieltarife prüfen. Es soll weiterhin eine Gegenüberstellung geben, welche die Mehrleistungen, aber auch die Minderleistungen des Zieltarifs für den Kunden deutlich macht.
Diese Maßnahmen sollen den sogenannten §-204-Piraten den Wind aus den Segeln nehmen, die horrende Honorare von den Kunden verlangen, die ein Vielfaches der monatlichen Ersparnis ausmachen. Im Visier der §-204-Piraten war die Zielgruppe Mitglieder der privaten Krankenversicherungen im Alter ab 55 Jahren. Mit dem neuen Verfahren, bei dem die Zielgruppe 55plus bereits ab diesem Alter von ihrem Anbieter entsprechende Alternativ- und Zieltarife angeboten erhält, fällt für die §-204-Piraten die Zielgruppe weg.
Vorteile
Ein weiterer Vorteil ist, dass Versicherte ab 55 Jahren laufend Angebote über gleichwertige Kranken-Vollversicherungen vom Anbieter direkt erhalten und das Geld für Beratungen durch Tarifoptimierer sparen können. Für die Gesellschaften hat dieser Schritt arbeitstechnische Vorteile, da Tarifoptimierer, wenn sie einmal einen Kunden haben, diesen am Liebsten jedes Jahr in einen Tarif bringen und ihr Honorar kassieren können.
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