Gesetzliche Pflegeversicherung
Als fünfte Säule der Sozialversicherung wurde 1995 die gesetzliche Pflegeversicherung eingeführt. Während ihres 20jährigen Bestehens durchlebte die Pflegeversicherung immer wieder Änderungen und Reformen; die letzte Reform begann im ersten Schritt 2015 und soll 2017 abgeschlossen sein. Die gesetzliche Pflegeversicherung regelt das SGB XI. Für Personen, die privat krankenversichert sind, gibt entsprechende Bestimmungen. Jede Person, die in einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung Mitglied ist, ist ebenfalls bei der Pflegeversicherung beitragspflichtig. Der aktuelle Beitragssatz beträgt 2,35 Prozent, von denen Arbeitnehmer und Arbeitgeber je die Hälfte tragen. Arbeitnehmer, die keine Kinder haben, bezahlen einen Zuschlag von 0,25 Prozent.
Reform
Für die gesetzliche Pflegeversicherung bringt die Reform viele Vorteile; schließt jedoch auf lange Sicht nicht die entstandene Finanzierungslücke. Das liegt am Umlageverfahren, bei dem die gesetzliche Pflegeversicherung die Beiträge direkt an die verschiedenen Leistungsträger verteilt. Zwar konnte die gesetzliche Pflegeversicherung Kapital aufgrund der guten Arbeitsmarktlage ansparen, doch das kann sich durch den Pflegeversorgungsfonds ändern, in den ein Teil der Beiträge monatlich einfließen wird.
Leistungen
Die Höhe der Leistungen durch die gesetzliche Pflegeversicherung ergibt sich einerseits aus den Pflegestufen, der Art der Sachleistung und ob die Pflege zu Hause oder in einem Pflegeheim erfolgt. Derzeit gibt es drei Pflegestufen und die Pflegestufe 0. Im Rahmen der Reform will der Gesetzgeber den Begriff „Pflegebedürftig“ neu definieren und fünf anstatt der bisherigen drei Pflegestufen einrichten. Pflegebedürftige, die von Angehörigen gepflegt werden und keine professionellen Pflegedienste in Anspruch nehmen, erhalten ein Pflegegeld. Dies soll ein „kleines Dankeschön“ für die pflegende Person sein, welche die Pflege ohne Bezahlung übernimmt.
Private Pflegeversicherung
Tritt der Pflegefall ein, decken die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nur einen Teil der Ausgaben. Hat der Pflegebedürftige keine Angehörigen, übernimmt das Sozialamt die Kosten, die übrig bleiben, wenn Vermögen und Renten zur Kostendeckung herangezogen wurden. Sobald Angehörige vorhanden sind, kommt das Sozialamt auf diese zu. Die Differenz, die zwischen Pflegekosten und Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung bleib, geht meist zu Lasten der Angehörigen, sofern diese einen Arbeitsplatz oder Vermögen haben. Damit Senioren und Angehörige vor hohen Kosten bewahrt werden, gibt es die private Pflegeversicherung. Dies ist eine Zusatzversicherung, die im Falle der Pflegebedürftigkeit des Versicherten die vereinbarten Leisten erbringt. Diese decken in der Regel zum großen Teil die Kosten, welche für die Pflege anfallen. Mit Abschluss einer privaten Pflegeversicherung steht dem Pflegebedürftigen die monatliche Rente größtenteils weiterhin zur Verfügung.
Auch bei der privaten Pflegeversicherung richten sich die Leistungen nach der Pflegestufe des Pflegebedürftigen. Wie bei der gesetzlichen Pflegeversicherung unterscheiden sich die verschiedenen Pflegestufen nach der Schwere der Pflegebedürftigkeit.
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