Ratgeber

Zur gesetzlichen Pflegeversicherung ist jeder Arbeitnehmer beitragspflichtig, der Mitglied bei der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung ist. Der aktuelle Beitragssatz beläuft sich aktuell auf 2,35 Prozent. Kinderlose Versicherte, die mindestens 23 Jahre als sind und nach 1. Januar 1940 geboren sind, erhöht sich der Beitrag um 0,25 Prozent. Finanziert wird die gesetzliche Pflegeversicherung durch die Beiträge, die im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung direkt an den Sozialträger abgeführt werden.

Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung sind

• Rehabilitation vor Eintritt des Pflegefalls
• Pflegekurse für Angehörige
• Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfe
• Pflegemittel
• technische Hilfen
• Zuschüsse zu pflegegerechte Umbaumaßnahmen
• Tagespflege
• Nachtpflege.

Wer erhält Pflegegeld?

Pflegegeld erhalten die Pflegebedürftigen, die zu Hause gepflegt werden. Nehmen sie einen professionellen Pflegedienst zusätzlich in Anspruch, übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung je nach Pflegestufe einen Teil der Kosten. Auch für den stationären Aufenthalt des Pflegebedürftigen in einem Pflegeheim übernimmt die Pflegeversicherung einen Teil der Kosten. Auch hier bestimmt die Pflegestufe des Pflegebedürftigen die Höhe der Leistung. Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung hat jeder, der mindestens zwei Jahre in einer Pflegekasse vor Antragstellung versichert war. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist keine Versicherung, die das volle finanzielle Risiko der Pflegebedürftigkeit absichert. Sie unterstützt vielmehr die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen in der Form, dass diese nicht mehr die gesamten Kosten übernehmen müssen. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine Art Grundversicherung, auf denen Leistungen des Pflegebedürftigen, seiner Angehörigen sowie anderer Träger aufbauen können.

Pflege

Auch wenn sich die Beträge für die stationäre Pflege „hoch“ anhören, ist es leider so, dass ein Pflegeheimplatz in der Regel das Doppelte kostet. Auch sind die Kosten für ambulante meist höher als die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Um diese finanzielle Lücke zu schließen oder zumindest enger zu machen, lohnt sich der Abschluss einer privaten Pflegeversicherung.

Private

Bei einer privaten Pflegeversicherung bestimmt der Versicherte, welche Leistungen er will und welche nicht. Die private Pflegeversicherung hat in der Regel eine Wartezeit von fünf Jahren, die jedoch entfällt, wenn die Pflegebedürftigkeit aufgrund eines Unfalls entstanden ist. Die Höhe der Zahlungen durch die private Pflegeversicherung orientiert sich, wie auch bei der gesetzlichen Pflegeversicherung, an die Pflegestufen. Mit der privaten Pflegeversicherung kann jeder die finanzielle Lücke schließen, die entsteht, wenn der Pflegefall eintritt.

Leistungen

Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung entsprechen üblicherweise 50 Prozent der Kosten, die für ambulante und stationäre Pflege anfallen. Die andere Hälfte der Kosten geht zu Lasten des Pflegebedürftigen und seiner Angehörigen. Um diese vor finanzielle Risiken zu schützen, gibt es die private Pflegeversicherung, deren Beitrag der Staat mit monatlich 5 Euro unterstützt.