Krankenversicherung für Beamte

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Für Beamte stehen die Türen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung ganz weit offen. Beide Krankenversicherungen wetteifern um die Mitgliedschaft von Beamten Die Mehrzahl entscheidet sich jedoch für die private Krankenversicherung, da ihnen diese mehr Leistungen bietet als es die gesetzlichen Krankenkassen aufgrund des Leistungskatalogs können.

Beamte haben Anspruch auf Beihilfe

Die Krankenversicherung für Arbeitnehmer, die nicht im Beamtenverhältnis stehen, wird von Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte bezahlt. Das gilt auch für den Zusatzbeitrag.

Beamte erhalten eine Beihilfe für die Behandlungskosten, die zwischen 50 und 80 % liegt. Die Höhe der Beihilfe ist von der Lebenssituation des Beamten abhängig. Die Regel für Beamte, die keine Kinder haben, beträgt in der Regel 50 %, verheiratete Beamte ohne Kinder erhalten 70 %, mit Kinder sind es 80 %. Beamte bezahlen demnach auf 50 % für ihre Krankenversicherung. Dies gilt jedoch nur dann wenn sie sich bei einer privaten Krankenversicherung versichern.

Es spielt keine Rolle, ob es sich um Beamte handelt, die bereits in einem Dienstverhältnis stehen oder um Beamtenanwärter. Auch angehende Lehrer, also Referendare im Lehramt, die sich noch in der Ausbildung befinden, erhalten für die Dauer ihrer Ausbildung Beihilfe zur privaten Krankenversicherung.

Beamte und die gesetzliche Krankenversicherung

Die Mehrzahl der Beamte, das sind etwa 85 % entscheiden sich für die private Krankenversicherung. Bei der gesetzlichen Krankenkasse müssen sich Beamte freiwillig versichern; die Tarife sind gerade kostengünstig. Auch fällt bei einer freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse die Beihilfe durch den Dienstherrn weg.

Die Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung sind für Beamte sehr teuer, denn Beamte verdienen sehr gut. Die gesetzliche Krankenkasse ist nur dann für Beamte günstig wenn sie Familie mit mehreren Kindern haben. Anders als bei der privaten Krankenversicherung sind Familienmitglieder kostenlos in der gesetzlichen Krankenkasse beim Mitglied versichert.

Beamte und die private Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung ist für Beamte preisgünstig, denn es gibt dort spezielle Beamten-Tarife. Auch erhalten Sie die Beihilfe ihres Dienstherrn von mindestens 50 %. Bei der privaten Krankenversicherung spielt das Einkommen des Versicherten keine Rolle; entscheidend ist hier der gewählte Tarif. Allerdings sind Familienmitglieder nicht mitversichert, es muss für jedes Familienglied eine extra Versicherung abgeschlossen werden.

Die höhe des monatlichen Beitrags hängt vom Alter, der Gesundheit und der Wahl des Tarifs und den Bausteinen ab.

Leistungsunterschiede zwischen GKV und PK

Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung – GKV – wird mit jeder Gesundheitsreform dünner. Einige gesetzliche Krankenkasse haben sogenannte „Zusatzleistungen“, welche dies sind ist bei den Versicherten weitgehend unbekannt. Hier hilft nur nachfragen. Die gesetzliche Krankenversicherung bietet eine gute Gesundheitsversorgung, aber strikt nach dem Leistungskatalog und, bei Nachfragen des Mitglieds auch einige Zusatzleistungen, die sind allerdings von Anbieter zu Anbieter sehr unterschiedlich.

Die private Krankenversicherung – PKV – bietet neben dem „Basistarif“ weitere Bausteine, die es ermöglichen den Versicherungsschutz individuell zu gestalten.

Junge Beamte bezahlen bei der privaten Krankenversicherung etwa 212 Euro monatlich, erhalten vom Dienstherrn eine Beihilfe von 50 – 80 %. Für die Mitversicherung von Kindern bietet die PKV günstige Tarife an. Klinik und Arzt sind für privat Versicherte frei wählbar, Die Kosten für Medikamente werden von der PKV komplett übernommen. Bei Zahnersatz kommt es auf den Tarif an; die Erstattung beträgt zwischen 50 und 100 %.

Bei einer freiwilligen Krankenversicherung bei der gesetzlichen Krankenkasse wird ein Beitrag von ca. 465 Euro fällig, an dem sich der Dienstherr nicht beteiligt, was bedeutet, die Beihilfe fällt ersatzlos weg. Familienmitglieder sind kostenlos mitversichert. Klinik und Arzt sind nicht frei wählbar; es wird die nächstgelegene und für die Krankheit geeignete Klinik sowie ein Arzt mit Kassenzulassung bezahlt. Für Medikamente wird ein Eigenanteil von 10 % für den Versicherten fällig; Arzneimittel, die es rezeptfrei gibt, werden nicht erstattet. Bei Zahnersatz gibt es einen Zuschuss von 50 %.