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Ärzte spielen im System der Krankenversicherungen nicht nur eine Rolle, sondern zwei Rollen. Zum Einen sind sie Leistungserbringer, indem sie mit der Versicherung die Kosten für die Behandlung ihrer Patienten abrechnen oder den Patienten eine Rechnung ausstellen. Die zweite Rolle spielen sie als Leistungsempfänger, weil auch Ärzte krankenversichert sein müssen und von der Krankenversicherung Leistungen empfangen wie die medizinische Behandlung.

Die Versicherungspflicht der Arbeitnehmer macht auch vor Assistenzärzten nicht halt. Solange Ärzte mit ihrem Gehalt nicht über die Beitragsbemessungsgrenze hinauskommen bleiben sie in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Erst wenn das Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze erreicht bzw. überschreitet kann der Arzt seine Krankenversicherung selbst wählen.

Der Arzt als Leistungserbringer

Als Leistungserbringer rechnet der Arzt mit den Krankenversicherungen in der Regel direkt ab; das ist jedenfalls mit der gesetzlichen Krankenversicherung der Fall. Das liegt daran, dass das Sachleistungsprinzip bei der gesetzlichen Krankenversicherung zu Grunde liegt. Damit die Erstattungen der gestellten Rechnungen mit der gesetzlichen Krankenversicherung reibungslos abläuft muss sich der Arzt mit den einzelnen gesetzlichen Krankenkassen „gut stellen“.

Bei der privaten Krankenversicherung ist die Basis das Prinzip der Kostenerstattung. Dies bedeutet der Arzt rechnet mit seinem Patienten direkt ab. Auch die Behandlungen und die dafür notwendigen Kosten klärt der Arzt direkt mit seinem Patienten. Der Patient reicht die Rechnungen bei seiner privaten Krankenversicherung ein und diese erstattet die im Tarif vereinbarten Kosten.

Der Arzt als Leistungsempfänger

Als Leistungsempfänger ist der Arzt Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung oder Kunde der privaten Krankenversicherung. Die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung basieren auf dem Gehalt des Arztes und werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlt. Seit 2019 zahlen Arbeitgeber auch die Hälfte des Zusatzbeitrages der gesetzlichen Krankenversicherung.

Bei der privaten Krankenversicherung basiert die Kalkulation der Beiträge auf dem Individualprinzip; das Einkommen spielt dabei keine Rolle. Eine große Rolle spielen dagegen Alter, Gesundheitszustand des Versicherten. Für Ehepartner und Kinder müssen separate Krankenversicherungen abgeschlossen werden.

Die gesetzliche Krankenversicherung

Ärzte, die nicht freiberuflich oder selbständig tätig sind sondern als Angestellte sozialversicherungspflichtig angestellt sind werden automatisch Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung. Das liegt daran, dass ihr Einkommen noch nicht die Beitragsbemessungsgrenze erreicht hat. Der Vorteil ist, dass Ehepartner und Kinder sind in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenlos mitversichert. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung basieren auf dem aktuellen Leistungskatalog.

Zusatzversicherungen an wie beispielsweise den zusätzlichen Schutz für Aufenthalte im Ausland werden in der Regel bei privaten Krankenversicherungsgesellschaften abgeschlossen.

Die private Krankenversicherung

Bei der privaten Krankenversicherung sind zwar Ehepartner und Kinder nicht kostenlos mit dem Mitglied mitversichert. Dafür ist der Leistungskatalog bedeutend umfangreicher.

Der Arzt kann den für ihn idealen Tarif wählen und seine Krankenversicherung durch Bausteine, die kostenpflichtig dazu gebucht werden, individuell gestalten. Der Versicherungsschutz der privaten Krankenversicherung hat weltweit Gültigkeit. Die Erstattung geht oft über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Speziell für Ärzte bieten einige private Krankenversicherungen Wechseloptionen für spezifische Phasen im Beruf und anderen Lebensbereichen ohne Gesundheitsprüfung an. Auch Bonushefte und im Alter Beitragsentlastungen sind ebenso im Angebot wie Beitragsfreiheit während der Elternzeit.

Bei der privaten Krankenversicherung haben Ärzte die Möglichkeit ihre Versicherung mit Zusatzversicherungen zu optimieren. Es bieten sich hier die Pflegevorsorge sowie die Krankentagegeldversicherung an.

Speziell für Ärzte gibt es bei der privaten Krankenversicherung Sonderkonditionen. Niedrige Beiträge für Mitglied und Familienmitglieder sind nur ein Beispiel dafür. Die private Krankenversicherung ist bekannt für ihr sehr hohes Leistungsniveau, wobei man hier auf den Tarif achten muss. Im Angebot der privaten Krankenversicherungen sind spezielle Arzttarife mit einem außergewöhnlich guten Preis-Leistungs-Verhältnis. Spezielle Tarife für Zahnärzte bieten die privaten Krankenversicherer ebenfalls an.

Keine Möglichkeit bei der privaten Krankenversicherung einen Arzttarif zu bekommen haben Tierärzte. Dennoch haben auch sie günstige Tarife bei der privaten Krankenversicherung zur Auswahl; einige Anbieter bieten Apothekern im ambulanten Bereich einen Rabatt an.