Erwähnenswerte Vorteile der Krankenhauszusatzversicherung überzeugen auch zögernde und skeptische Verbraucher. Diese Versicherung gestaltet den notwendigen Aufenthalt im Krankenhaus angenehmer und stressfreier.
Sie erhalten die Vorzüge, die normalerweise Privatpatienten nutzen. Der gesetzlich Versicherte kommt in den Genuss von „Extras“, wie beispielsweise die freie Krankenhauswahl und die Unterbringung in einem Einbett- oder Zweibettzimmer. Auf Wunsch übernimmt der Chefarzt die Behandlung. Sie bestimmen selbst, welche Zusatzleistungen für Sie infrage kommen, den Rundumschutz mit Extras oder das Einbettzimmer?
Der komfortable Krankenhausaufenthalt trägt wesentlich zur Genesung bei. Meist gibt es unterschiedliche Tarife für eine Krankenhauszusatzversicherung. Wenn Ihr Kind ins Krankenhaus muss, ist eine Begleitperson für Ihr Kind sehr wichtig. Ihr Kind ist beruhigt und sieht den Untersuchungen gelassen entgegen. Die Kosten für die Begleitperson werden bis zu 14 Tagen übernommen, wenn Sie mit dem Exklusiv- oder Premium-Tarif versichert sind. Die freie Krankenhauswahl ist auch beim Basis-Tarif möglich.
Wie können Sie beweisen, dass Sie eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben?
Sie erhalten nach Vertragsabschluss eine Klinik-Card, die Sie mit dem Versicherungskärtchen nutzen.
Krankenhaustagegeld
Das Krankenhaustagegeld gehört zur Krankenhauszusatzversicherung und ist als finanzielle Unterstützung gedacht. Die monatlichen Beiträge sind erschwinglich, unterschiedliche Tarife, anders ausgedrückt individuelle Tarife, beziehen sich auf Vorerkrankungen u. ä. Viele Verbraucher denken, wenn schon Krankenhaus, dann soll es wenigstens komfortabel sein.
Die Patienten entscheiden sich daher für diese zusätzliche empfehlenswerte Versicherung:
- Die Privatsphäre im Krankenhaus ist mit dem eigenen Bad und Toilette für viele Patienten sehr wichtig.
- „Rooming-in“, wenn Ihr Kind ins Krankenhaus muss. Die Kosten für Ihren Aufenthalt und Verpflegung werden von der Versicherung übernommen.
- Ambulante Operationen, die im Krankenhaus durchgeführt werden, sind grundsätzlich Bestandteil des Leistungskataloges.
Die Berechnung der monatlichen Beiträge basiert auf vorhandene Erkrankungen und das Alter des Versicherungsnehmers. Wer sich erst mit 76 Jahren dazu durchgerungen hat, eine diesbezügliche Versicherung abzuschließen, muss mit bis zu 160 Euro monatlichen Beiträgen rechnen, während für das Kind bis 15 Jahre lediglich ca. 11,50 Euro zur Anrechnung kommen.
Nachfolgend sehen Sie aufgelistet, welche Kosten zu hundert Prozent übernommen werden, auch im Basis-Tarif. Es ist eine Überlegung wert, die Krankenhauszusatzversicherung bei der geeigneten Versicherungsgesellschaft abzuschließen. Ein Krankenhausaufenthalt ist keine angenehme Angelegenheit, machen Sie das Beste daraus:
- Freie Wahl, ob Einbett- oder Zweibettzimmer,
- auf Wunsch Chefarztbehandlung oder Behandlung des Spezialisten,
- Wahl des Krankenhauses,
- Übernahme der Kosten für ambulante Operationen,
- Begleitperson für Kinder bis 14 Jahren,
- Bereitstellungskosten für Fernseher, Radio, Telefon und auch Internet,
- Transportkosten,
- gesetzliche Zuzahlungen, die vom Krankenhaus in Rechnung gestellt werden,
- Behandlungskosten im Ausland.
Die Vorteile sind nicht zu unterschätzen, die zusätzlichen Leistungen sind im Vertrag festgehalten, so sieht die Theorie aus, wie sieht es in der Praxis aus? Es gibt beispielsweise kein freies Einbettzimmer. Wenn dieser Fall eintritt, erhalten Sie täglich 30 Euro und werden im Zweibettzimmer einquartiert. Sollte es wider Erwarten so ausgehen, dass kein Einbett- und auch kein Zweibettzimmer frei ist, werden Ihnen täglich 50 Euro gezahlt.
Sie haben Anspruch auf die Chefarztbehandlung, legen jedoch nicht unbedingt Wert darauf, da die Ärzte generell in diesem Krankenhaus kompetent sind. Wenn Sie auf die Behandlung des Chefarztes verzichten, erhalten Sie zusätzlich 50 Euro pro Tag.
Das Preis-Leistungs-Verhältnis ist ausschlaggebend
Der Beitrag der Versicherungsnehmer ist unterschiedlich und wird individuell errechnet. Wie bereits erwähnt, sind Vorerkrankungen und das Alter des Versicherungsnehmers relevant. Die „normalen“ Tarife veranschaulichen die Struktur der Beitrags-Berechnung. Vier Tarif-Kategorien werden in der Regel angeboten. Die Beiträge sind geschätzt, da eine präzise Berechnung nicht möglich ist.
Basis-Tarif: Einbettzimmer bei „äußerer Einwirkung, wie Unfall“, einschließlich Chefarztbehandlung und freier Krankenhauswahl. Die Versicherung umfasst Behandlungen im Ausland. Es gibt keine Wartezeiten. Beitrag ca. 5 Euro monatlich für jüngere Mitglieder
Komfort-Tarif: Einbettzimmer auch für schwere Krankheiten, alle anderen Bedingungen sind gleich, ca. 5,80 Euro monatlich.
Der beliebteste Tarif ist der Premium-Tarif, der mit ca. 6,60 Euro monatlich berechnet wird. Das Zweitbettzimmer für alle Krankheiten gehört zum Leistungsumfang, alle anderen Bedingungen sind gleich.
Der Exklusiv-Tarif enthält das Einbettzimmer bei allen Krankheiten, also ohne Einschränkungen. „Exklusiv Assistance“ ist Bestandteil des Vertrages. Die anderen Bedingungen sind gleich, hier werden monatlich 13,50 Euro berechnet.
Der Krankenhausaufenthalt verliert seine Schrecken
Fast jeder Patient kennt die Probleme, die im Krankenhaus auftauchen. Sie wollen fernsehen, der Bettnachbar will schlafen und wird gestört durch das Fernsehen, obwohl Sie mit Kopfhörer ausgestattet sind. Der Bettnachbar von links ist nicht gewillt, das Licht der Leselampe an Ihrem Bett zu ertragen, Sie können kein Buch oder eine Zeitschrift lesen, das Fernsehprogramm genießen Sie nicht, Sie können nicht schlafen und ärgern sich.
Spätestens zu diesem Zeitpunkt bereut jeder Patient, keine Krankenhauszusatzversicherung abgeschlossen zu haben. Sie liegen im Einbett- oder Zweibettzimmer, benutzen Ihr Bad und Toilette allein oder mit nur einem Patienten. Viele Kranke sind nicht erpicht, ein Einbettzimmer zu beziehen, denn so ganz „einsam“ will nicht jeder Patient sein. Optimal ist ein Zweibettzimmer.
Sie möchten vom Spezialisten behandelt werden, Sie fühlen sich sicherer. Wenn Sie die Versicherung abgeschlossen haben, können Sie den Arzt wählen, zu dem Sie Vertrauen haben.
Was bedeutet die Erstattungshöhe anpassen?
Drei Tarife sind häufig maßgebend bei den Versicherungsgesellschaften. Wenn Sie sich anfangs zu dem Tarif entscheiden, der Ihnen ein Zweibettzimmer zusagt, können Sie nach fünf Jahren in den Tarif „Einbettzimmer“ wechseln. Dieses Umstellungsrecht ist für Versicherungsnehmer zwischen 30 und 65 Jahren möglich. Sie müssen keine neue Gesundheitsprüfung über sich ergehen lassen.
Sie sind im Ausland, genießen dort Ihren Urlaub. Mit der Krankenhauszusatzversicherung besitzen Sie einen Rundumschutz, der nicht nur die beste ärztliche Betreuung garantiert, sondern auch Komfort-Leistungen beinhaltet. Die Kosten für die Behandlungen werden innerhalb Europas übernommen, unabhängig davon, ob es sich um ein EU-Land handelt.
Die Entscheidung liegt bei Ihnen, ob Sie sich bei einem Unfall für die bestmögliche Versorgung im Krankenhaus entscheiden oder generell für jeden Krankenhausaufenthalt. Die Leistungen gelten ab Versicherungsbeginn, Wartezeiten werden meist nicht mehr von den Versicherungen eingehalten.
Zusammenfassung
Tolerierbare Beiträge und erhebliche Vorteile sind ausschlaggebend, der Verbraucher entscheidet sich für die Krankenhauszusatzversicherung. Der Krankenhausaufenthalt ist nicht nur für Kinder unangenehm, auch Erwachsene möchten, wenn ein Krankenhausaufenthalt notwendig ist, sozusagen ihre Komfortzone behalten. Wichtig ist, dass Sie in Ruhe genesen, ohne sich um exzentrische oder nörgelnde Mitpatienten zu kümmern, das Einbett- oder Zweibettzimmer gehört für viele Menschen zum Komfort. Der Chefarzt oder der Facharzt behandelt Sie, ohne dass Sie zuzahlen müssen, das ist ein weiterer wichtiger Grund.
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