Die freiwillige Krankenversicherung ermöglicht Arbeitnehmern, die nicht gesetzlich versichert sein müssen, sich in der GKV freiwillig zu versichern. Was bedeutet eigentlich freiwillige Krankenversicherung? Bestimmte Personen, abhängig von der Höhe des Einkommens, versichern sich freiwillig. Das müssen sie jedoch nicht bei einer privaten Krankenversicherung, sondern sie können sich auch für die GKV entscheiden. Wenn also von einer freiwilligen Versicherung gesprochen wird, ist die Wahlfreiheit gemeint zwischen einer gesetzlichen oder privaten Versicherung. Viele Arbeitnehmer entscheiden sich freiwillig für die PKV oder bleiben in ihrer aktuellen Versicherung.

Wer versichert sich freiwillig?

Was sind die Vorteile in der GKV für die freiwilligen Mitglieder:

  • Die Beiträge sind sicher, sie werden nach dem Einkommen kalkuliert.
  • Eine Gesundheitsprüfung wird nicht verlangt.
  • Risikozuschläge gibt es nicht in der GKV.
  • Sie profitieren von beitragsfreien Zeiten, wenn Sie Krankengeld, Übergangsgeld oder Mutterschaftsgeld beziehen.
  • Rechnungen müssen Sie nicht vorlegen. Für einige Leute bedeutet dies einen finanziellen Engpass.

Wer sich als Arbeitnehmer freiwillig versichert, zahlt nur die Hälfte des Beitragssatzes, die andere Hälfte zahlt der Arbeitgeber.

GKV und PKV im Vergleich

Sicherlich haben beide Versicherungsarten Vor- und Nachteile:

GKV:

  • Die kassenärztliche Behandlung gehört zu den Standard-Leistungen.
  • Bei einem Krankenhausaufenthalt haben Sie keine Wahl, häufig gibt es nur Platz im Mehrbettzimmer.
  • Sie bekommen die Standard-Medikamente.
  • Termine werden nicht unverzüglich vereinbart.
  • Geringere Kosten, weniger Leistungen.

PKV:

  • Sie können die Chefarztbehandlung verlangen.
  • Im Krankenhaus erhalten Sie ein Einbett– oder auf Wunsch Zweibettzimmer,
  • spezielle Medikamente gehören zum Leistungsumfang,
  • die Terminvergabe geschieht zeitnah.
  • zwar höhere Kosten, jedoch mehr Leistungen.

Die Entscheidung liegt beim Versicherungsnehmer, wenn er in der Lage ist, sich freiwillig zu versichern. Ab einem bestimmten Einkommen können sich Arbeitnehmer freiwillig versichern. Es gibt jedoch einen festgesetzten Mindest- und Höchstbetrag. Die Vorteile der PKV sind bessere Leistungen beim Haus- und Zahnarzt und auch im Krankenhaus.

Die GKV punktet damit, dass die Beiträge abhängig vom Einkommen sind. Familienmitglieder werden ohne Beitragspflicht versichert. Ein Wechsel in die GKV ist, wenn Sie über 55 Jahre sind, nicht mehr möglich. Daher ist es sinnvoll, dass sich die Arbeitnehmer richtig entscheiden, wenn sie sich freiwillig versichern. Der Beitrag in der GKV ist unabhängig von Vorerkrankungen, was bei der PKV nicht so gehandhabt wird. Der Leistungskatalog der PKV ist allerdings umfangreicher. Welche Einkünfte berücksichtigt die GKV:

  • Einnahmen aus selbstständigen Tätigkeiten,
  • Renteneinkünfte,
  • Versorgungsbezüge aus Betriebsrenten und auch Direktversicherungen,
  • Pensionen,
  • Witwenrenten,
  • Einkünfte aus Vermietungen bzw. Verpachtungen,
  • Zinsen und Dividenden werden ebenfalls berücksichtigt,
  • Unterhaltszahlungen des geschiedenen Ex-Ehepartners.

Für die PKV ist der aktuelle Gesundheitszustand wichtig. Der Gesundheits-Fragebogen muss ausgefüllt werden, die Angaben der Wahrheit entsprechen.

In der GKV freiwillig versichern

Die GKV ist eine Solidargemeinschaft. Ablehnungen seitens der Krankenkasse gibt es nicht. Besserverdiener, die über 5.000 Euro monatlich verdienen, wählen zwischen der PKV und GKV. Wer in der gesetzlichen Versicherung bleibt, wird als freiwillig versichert geführt. Freiwillige Mitglieder müssen nicht nur Ihr Gehalt angeben, sondern jegliche Einnahmequellen, wie bereits erläutert. Bei Ehepaaren richten sich die monatlichen Beiträge nach Einnahmen beider Ehepartner. Was ist, wenn ein Partner freiwillig gesetzlich und der andere privat versichert ist? Die GKV berücksichtigt das Einkommen des in der PKV versicherten Partners zur Ermittlung des Beitrages. Wer minderjährige Kinder hat, kann hier Freibeträge geltend machen.

Pauschal kann nicht gesagt werden, ob die GKV oder PKV günstiger ist. Es kommt auf die persönliche Lebenssituation des Versicherungsnehmers an. Wenn beide Ehepartner in Rente sind, ist die beitragsfreie Familienversicherung nicht mehr ausschlaggebend. Wer jedoch chronisch krank ist, bleibt in der GKV. Häufig wechseln die älteren Versicherungsnehmer nicht mehr ihre Versicherung; jüngere Arbeitnehmer tendieren zu PKV. Die Zusatzleistungen sind selbstverständlich für viele Verbraucher durchaus überzeugend, sei es die Zuschüsse für Zahnbehandlungen oder Implantate oder der komfortablere Krankenhausaufenthalt mit Chefarztbehandlung.