Für Privatversicherte ist das Urteil sensationell

Jedes Jahr flattern bei acht Millionen Kunden der Privaten Krankenversicherungen (PKV) Beitragserhöhungen ins Haus, die meist so saftig sind, dass die Kunden darunter ächzen. Mit dem Thema Beitragserhöhungen musste sich das Oberlandesgericht Köln am 28. Januar 2020 befassen insbesondere mit der Frage, ob die Beitragserhöhungen zulässig oder unzulässig waren. Die Kunden der AXA fragten sich, ob es bei den Beitragserhöhungen immer mit rechten Dingen zugegangen ist. Die AXA-Versicherung ist in Deutschland der zweitgrößte Anbieter für die private Krankenversicherung. Die Richter des Oberlandesgerichts Köln fällten ein Urteil, dass mehr als deutlich zugunsten der Versicherten ausfiel. Unter dem Strich können die bei der AXA Krankenversicherten mit sehr hohen Beitragsrückzahlungen rechnen. Sollten weitere Verfahren auf die AXA, die ihren Sitz in Köln hat, zukommen, ist mit diesem Urteil bei den Gerichten in Köln die Entscheidung bereits vorprogrammiert.

Mangelhaft begründete Beitragserhöhungen

Drastische Worte fand der Versicherungssenat des Oberlandesgerichts Köln für den Wortlaut in den Schreiben, mit denen die AXA ihre Kunden die Erhöhung begründet hatte. Die Richter zerrissen die Kundeninformation der AXA in der Luft und fanden Worte wie „missverständlich, wenn nicht gar sachlich falsch” und “widersprüchlich”. Das Ergebnis steht fest: Diese Kundeninformationen sind mangelhaft und stellen einen Verstoß gegen das Versicherungsvertragsgesetz dar. Die Versicherten freuen sich über das Urteil, denn viele Versicherte haben nun Rückzahlungsansprüche, einige sogar in vierstelliger Höhe.

Versicherungsnehmer erwarten hohe Erstattungen

Für die AXA war das Urteil des Kölner Oberlandesgerichts ein Erdrutsch! Es gibt der Versicherung aber auch die Möglichkeit ihre Wortwahl gegenüber ihren Kunden neu zu überdenken. Denn die Wortwahl war der Auslöser, der für das Urteil und den daraus resultierenden Folgen sorgte. Es ist ein Hammer-Urteil, das kann man, wenn die Folgen für die vielen Betroffenen bedacht werden, ohne Übertreibung sagen. Das große Zittern, das mit dem Urteil gegen die AXA begann dürfte sich auch auf die anderen privaten Krankenversicherungen ausweiten. Es geht nicht nur um einige Verträge, die verteuert werden, sondern um die auf solche Art unrechtmäßig verteuert werden und das sind Millionen von Verträgen.

Urteil betrifft nicht nur die AXA, sondern die meisten Versicherungen

Das Oberlandesgericht Köln befasste sich in dem Verfahren (Az. 9 U 138/19) mit den Beitragserhöhungen, welche die AXA zum 01.01.2014 und 01.01.2015 erhoben hatte. Der Kläger erhält aufgrund des Urteils alle Beiträge, die den Beitragserhöhungen zusätzlich zur zuvor geltenden Prämie bezahlt hatte, zurück – eine Summe, die sich auf mehr als 3.500 € beläuft. Es waren im Kölner Verfahren die AXA-Tarife EL Bonus und Vital-Z-N, die weit verbreitet sind, betroffen, allerdings ist die Bedeutung des Urteils weitreichender und geht auch die genannten Tarife hinaus. Für andere private Krankenversicherungsunternehmen kann dies Urteil mit größter Wahrscheinlichkeit auch bedeuten, dass sie die Beitragserhöhungen für die letzten Jahre zurückerstatten müssen. Da die den Kläger vertretende Kanzlei mit diesem Thema schon seit mehr als zwei Jahren befasst war sind die Formulierungen, welche die meisten Versicherer nutzen, dort wohl bekannt. Es ist sicher, dass nicht nur Kunden der AXA klagen werden, sondern auch Kunden anderer Versicherungen und, dem Urteil zufolge auch mit Rückzahlungen rechnen können. Vor dem Oberlandesgericht Köln wurden im Juni 2020 die Beitragserhöhungen der DKV verhandeln; das Urteil fiel aufgrund der Fehler, die der Versicherungssenat beim OLG bereits bei der Verhandlung gegen die AXA gerügt hatte. Auch gegen die DKV gewann der Versicherte und darf sich über eine erhebliche Rückzahlung freuen.

Die Entscheidung

Der Versicherungsnehmer muss bei einer Erhöhung seiner Beiträge den Grund der Steigerung verstehen können. Die Versicherer umgehen aus welchen Gründen auch immer eine ordentliche und verständliche Begründung, sondern bieten lediglich nichtssagende Floskeln. Das Oberlandesgericht Köln mache diese Mängel sehr deutlich, weil mit solchen Erläuterungen, die inhaltslos sind und keine verständlichen Hinweise enthielten der nichts anfangen könne. Ein für den Kunden verständlicher Hinweis wäre ohne Probleme möglich gewesen. Für die Privaten Krankenversicherungen ist das Urteil ein schwerer Schlag–die Rückzahlungsansprüche dürften sich häufen und in die Milliarden gehen.