So bist du wieder krankenversichert

Kurz das Wichtigste

Am 1. Januar 2009 wurde in Deutschland die Allgemeine Krankenversicherungspflicht nach § 193 II. VVG eingeführt. Dies bedeutet, dass jede Person, die ihren Wohnsitz in Deutschland hat krankenversichert sein muss und sich bei einem in Deutschland zugelassenen Krankenversicherer versichern muss. Wer bisher gesetzlich krankenversichert war wendet sich an die Krankenkasse, bei der er zuletzt versichert war. Egal wie es um deine Gesundheit steht, die Krankenkasse ist verpflichtet dich als Mitglied aufzunehmen. Das gilt auch für die privaten Krankenversicherungen. Wer dort zuletzt krankenversichert war schließt seine Krankenversicherung bei einer privaten Krankenversicherung ab. Auch hier ist die PKV verpflichtet, unabhängig von deinem aktuellen Gesundheitszustand, dich in die Versicherung aufzunehmen.

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Bist du bei der Krankensicherung noch Beiträge schuldig sind diese wenigstens teilweise zu bezahlen, in der Regel geht es um die Beiträge der letzten vier bis fünf Jahre.

Das solltest du tun

Du solltest auf keinen Fall abwarten, sondern aktiv werden. Dies bedeutet, du kümmerst dich sofort um eine Krankenversicherung. Besonders bei der privaten Krankenversicherung spielt das Alter eine große Rolle bei der Kalkulation des monatlichen Beitrags.

Sind noch Beiträge bei der Krankenversicherung offen ist es sinnvoll für die ausstehenden Beiträge und den angefallenen Säumniszuschlägen eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Brauchst du Hilfe, dann wende dich an die Unabhängige Patientenberatung oder an die Verbraucherzentrale. Die Beratung bei beiden Institutionen ist kostenlos.

Die allgemeine Krankenversicherungspflicht ist in Deutschland gesetzlich verankert. Du hast noch keine Krankenversicherung, dann bist du einer von etwa 61.000 Menschen, die im 2019 nicht krankenversichert waren. Dies geht aus den Angaben des Statistischen Bundesamts hervor. Allerdings ist zu befürchten, dass die Dunkelziffer sehr viel höher ist.

Bist du nicht krankenversichert, ist es an der Zeit dieses Problem umgehend aus der Welt zu schaffen, sonst kann das teuer werden. Der Grund dafür sind die Beiträge, die während der Zeit, in der du nicht krankenversichert warst, aufgelaufen sind. Diese Beiträge wirst du ganz oder teilweise nachzahlen müssen. Das ist auch dann der Fall, wenn du in dieser Zeit keinen Arzt aufgesucht hast

Zuständigkeit der Krankenversicherung

Welche Krankenversicherung für dich zuständig ist hängt davon ab, in welcher du zuletzt versichert warst. War dies die gesetzliche Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) ist diese auch für deine Krankenversicherung zuständig. Warst du zuletzt in der privaten Kran­ken­ver­si­che­rung (PKV) versichert, dann musst du dich bei der privaten Krankenversicherung erneut versichern.

Warst du noch nie krankenversichert erfolgt die Zuordnung abhängig von deinem aktuell ausgeübten Beruf. Bei der privaten Krankenversicherung müssen sich freiberuflich und selbständig Tätige sowie Beamte versichern lassen. In die gesetzliche Krankenversicherung versichern sich Angestellte und alle andere. Bist du in mehreren Jobs tätig wird der Job als Haupteinkommensquelle gewertet, bei dem du die meisten Stunden arbeitest und bei dem du den größten Teil deines Einkommens erzielst.

Bist du dir nicht sicher, dann wende dich zuerst an die gesetzliche Krankenversicherung. Kann diese dich nicht aufnehmen wirst du an die private Krankenversicherung verwiesen.

Die besten Krankenversicherungsvergleiche

Zurück in die gesetzliche Kran­ken­kas­se

Warst du zuletzt Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung bist du dort richtig (siehe hierzu § 174 Abs. 5 SGB V). Die gesetzliche Krankenversicherung muss dich unabhängig von deinem aktuellen Gesundheitszustand aufnehmen. Warst du noch nie krankenversichert, wirst aber aufgrund deines Jobs der gesetzlichen Krankenversicherung zugeordnet, hast du die Wahl zwischen allen gesetzlichen Krankenkassen.

Aufnahme in der privaten Krankenversicherung

Warst du zuletzt in der privaten Krankenversicherung versichert hast du die Wahl zwischen allen Anbietern der PKV. Verpflichtet ist jeder private Krankenversicherer dich unabhängig von deinem aktuellen Gesundheitszustand aufzunehmen. In der Regel erfolgt die Aufnahme in den sogenannten Basistarif mit Leistungen, die im Grund der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Beim Antrag werden auch Fragen zum Gesundheitszustand gestellt, die wahrheitsgemäß zu beantworten sind. Doch im Gegensatz zu anderen PKV-Tarifen dürfen die Versicherer weder Preisaufschläge fordern noch aufgrund des Gesundheitszustandes den Antragsteller ablehnen (siehe hierzu Urteil vom OLG Köln vom 02.11.2012 Az. 20 U 151/12).

Ist es dir in der Zukunft möglich bei deiner privaten Krankenversicherung in einen regulären Tarif zu wechseln steht es dem Krankenversicherer frei Risikozuschläge zu erheben. Selbstverständlich ist es auch möglich anstatt den Basistarif sofort in einen regulären Tarif zu nutzen. Sinnvoll ist dies allerdings nur dann, wenn du bei bester Gesundheit und jung bist. Für junge und gesunde Menschen sind die Beiträge zur privaten Krankenversicherung recht günstig.

Der Basistarif darf den Höchstbeitrag inklusiven Zusatzbeitrag, den die gesetzlichen Krankenversicherungen fordern, nicht überschreiten. Aktuelle Beitrag liegt bei etwa 769 € monatlich. Empfänger von sozialen Leistungen wie Sozialhilfe oder Hartz IV oder andere Leistungen nach § 9 SGB II bzw. § 27 SGB II erhält wird behandelt wie Arbeitnehmer und bezahlen nur die Hälfte des Beitrags. Weiter ist es möglich einen Zuschuss beim Sozialamt oder Jobcenter zu beantragen, der im Idealfall so hoch ist, dass der monatliche Beitrag komplett abgedeckt ist.

Beiträge bei der gesetzlichen Krankenversicherung nachzahlen

Warst du zuletzt bei der gesetzlichen Krankenversicherung versichert musst du für die Zeit der Nichtversicherung die während dieser Zeit fällig gewordenen Beiträge teilweise nachzahlen. Das ist auch dann der Fall, wenn du während der Nichtversicherungsphase keine medizinische Behandlung oder Beratung in Anspruch genommen hast.

Mit Beginn der Versicherungspflicht musst du die Beiträge nachzahlen, Stichtag ist der 01.04.2007. Warst du zu diesem Zeitpunkt noch gesetzlich krankenversichert werden die nachzuzahlenden Beiträge für den Zeitraum deiner Nichtversicherung berechnet.

Die Verjährungsfrist

Die Verjährung der Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung verjähren gem. § 25 Abs. 1 SGB IV nach vier Jahren. Nachfordern kann demzufolge die gesetzliche Krankenversicherung nur die Beiträge für das aktuelle Kalenderjahr und rückwirkend für die vergangenen vier Jahre.

Achtung: Die Verjährung greift nur dann, wenn du nicht bewusst die Beiträge an die gesetzliche Krankenversicherung nicht bezahlt hast. Auch wenn die Verjährung greift summieren sich die ausstehenden Beiträge schnell zu einer Summe, die kaum oder nicht zu stemmen ist. Die gesetzlichen Krankenversicherungen bieten hier oft einen nicht unerheblichen Nachlass an.

Es gab jedoch 2013 für alle, die nicht krankenversichert waren, einen Schuldenschnitt. Danach wurden die nicht bezahlten Beiträge vollständig erlassen, wenn man sich bis 31.12.2013 bei einer gesetzlichen Krankenversicherung krankenversichern ließ.

Was im Jahr 2013 war ist heute nicht mehr. Nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V musst du, wenn du aufgrund deiner Arbeit in der gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied werden musst hast du die nicht bezahlten Beiträge nachzuzahlen. Allerdings sind die gesetzlichen Krankenversicherungen bereit die Beitragsschuld deutlich zu ermäßigen.

Als Basis für die Berechnung der nachzuzahlenden Beiträge nehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen ein fiktives Einkommen, das bei 10 % der (sogenannten) Bezugsgröße pro Monat an. Allerdings ist die Bezugsgröße für die Sozialversicherung nicht fest, sondern ändert sich jährlich. So lag der Richtwert im Jahr 2020 bei der Berechnung der Nachzahlung für die Krankenversicherung bei rund 50 €, für die Pflegeversicherung kamen nochmals 10 € hinzu. Diese Zahlen gelten für die gesetzlichen Krankenversicherungen, deren Zusatzbeitrag im Durchschnitt liegt. Der Richtsatz war für die vorherigen vier Jahre ein wenig niedriger, von 2021 bis heute liegt er bei rund 52 € monatlich für die Krankenversicherung und bei 11 € monatlich für die Pflegeversicherung. Säumniszuschläge für zu spät erfolgte Zahlungen werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen nicht erhoben.

Für die Ermäßigung der Beiträge bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Voraussetzung, dass du keine Krankenversicherung seit mehr als drei Monaten hattest. Auch hast du während der Nichtversicherungsphase keine Leistungen beansprucht. Für deine Erklärung reicht ein formloses Schreiben völlig aus – die Krankenversicherung sollte automatisch die Ermäßigung berücksichtigen.

Warst du während deiner Nichtversicherungsphase doch bei einem Arzt oder im Krankenhaus und ist diese Rechnung noch nicht bezahlt, musst du die gesetzliche Krankenversicherung darauf hinweisen und auf die nachträgliche Erstattung ausdrücklich verzichten. Vor deinem Antrag auf Ermäßigung der schuldigen Beiträge solltest du ausrechnen, ob es günstiger ist die Beiträge komplett nachzuzahlen, damit die Krankenversicherung die Behandlungskosten übernimmt. Dies ist dann der Fall, wenn die Kosten für die Behandlung sehr hoch sind. Idealerweise lässt du dich bei der Unabhängigen Patientenberatung (UTD) oder der Verbraucherzentrale eingehend beraten.

III. Nachzahlung bei der privaten Krankenversicherung

Wer zuletzt in der privaten Krankenversicherung versichert war kommt um einen Prämienzuschlag nicht herum. Dieser Zuschlag soll für die Nichtkrankenversicherungsphase als „Strafe“ gelten. Auch eine „Strafe“ ist, dass die privaten Krankenversicherer rückwirkende Leistungsansprüche nicht berücksichtigen. Anders als bei den gesetzlichen Krankenversicherungen wurde der Stichtag auf den 01.01.2009 festgelegt. Die privaten Krankenversicherer fordern für den zweiten bis sechsten Monat versicherungslosen Monat einen vollen Monatsbeitrag als Zuschlag pro Monat. Dieser Zuschlag verringert sich ab dem sechsten Monat der versicherungslosen Zeit auf ein Sechstel; siehe hierzu § 193 Abs. 4 VVG. Wer elf Monate nicht krankenversichert war muss zusätzlich zum laufenden Monatsbeitrag insgesamt fünf Monatsbeiträge bezahlen.

Schnell wird die Schuldsumme durch den Zuschlag sehr hoch. Mach mit deiner privaten Krankenversicherung einen Termin aus, sprich über die Themen teilweisen Erlass der Schulden und über eine Ratenzahlung. Bevor du dich an ein Versicherungsunternehmen bindest solltest du mit mehreren Krankenversichern sprechen; deine Verhandlungsposition verbessert sich dadurch.

Krankenversichert trotz Beitragsschulden

In Deutschland ist die allgemeine Krankenversicherungspflicht Gesetz. Weder die gesetzlichen Krankenkassen noch die privaten Krankenversicherungen dürfen aufgrund von Beitragsrückständen ihren Mitgliedern kündigen. Schuldest du jedoch zwei Monatsbeiträge oder mehr wird der Vertrag auf ruhende Leistungen gestellt. Dies hat zur Folge, dass deine Krankenversicherung nur noch bestimmten Leistungen bezahlt. Dazu gehören bestimmte Früherkennungsuntersuchungen, Behandlungen bei akuter Erkrankung, Schmerzen so notwendige Behandlungen während der Schwangerschaft und der Mutterschaft.

Im Gesetz sind die Behandlungen, die während der der Ruhephase der Leistungen zu bezahlen sind, nicht klar geregelt. Hier kommt es auf den einzelnen Fall an. Diese Regelung hat Gültigkeit für gesetzlich und privat krankenversicherte Personen. In der privaten Krankenversicherung werden die Mitglieder in den Notlagentarif eingegliedert (§ 193 Abs. 6 VVG). Du hast erst wieder dann die Möglichkeit die vollen Leistungen deiner Krankenversicherung in Anspruch zu nehmen, wenn du

  • Wenn deine Beitragsrückstände vollständig bezahlt sind.
  • Wenn du im Sinne vom II. oder XII. SGB hilfsbedürftig bis, dies bedeutet, du kannst nicht alleine deinen Lebensunterhalt bestreiten.
  • Du hast eine Ratenzahlung mit deiner Krankenversicherung vereinbart und bist mit der Ratenzahlung auf dem Laufenden (§ 16 Abs. 3a SGB V). In diesem Fall bleibst du in deinem Tarif und kommt nicht in den Notlagentarif.

Wichtig bei Beitragsrückständen ist mit der Krankenversicherung eine Vereinbarung für eine Ratenzahlung zu erlangen. Kannst du die rückständigen Beiträge bzw. die Zuschläge sofort bezahlen genießt du auch sofort den vollen Krankenversicherungsschutz.

Wer als Mitglied einer privaten Krankenversicherung im Notlagentarif eingegliedert wird ist nur für den akuten Notfall versichert. Dies bedeutet, dass die Krankenversicherung auch die Kosten für dringende Behandlungen nicht bezahlen muss. ach dem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2018, Az. IV ZR 81/18 war es den privaten Krankenversicherungen gestattet die Kosten für Behandlungen mit den rückständigen Beiträgen zu verrechnen. Diese Vorgehensweise ist seit 20.07.2021 aufgrund einer Änderung des Gesetzes (GVWG) nicht mehr möglich. Aufgrund von diesem Gesetz können Arztpraxen die Kosten für Behandlungen für Patienten, die im Notlagentarif eingegliedert sind, direkt mit der privaten Krankenversicherung abrechnen. Patienten müssen dann nicht mehr in Vorleistung treten.

Unterstützung?

Du musst nicht erst krank werden um dir Gedanken über eine Krankenversicherung zu machen! Sicher, in akuten Notfällen kannst auf ärztliche Hilfe zählen. Allerdings bist du dann immer noch nicht krankenversichert. Mit einer angeschlagenen Gesundheit und zunehmendem Alter werden die Kosten für Krankenversicherung höher, jedenfalls bei der privaten Krankenversicherung. Mit dem Älterwerden ist auch dir Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung zunehmend schwieriger.

Du hast viele Möglichkeiten, um dir Unterstützung zu holen – und dies solltest du so schnell als möglich machen! Kostenlose Informationen bekommst du bspw. bei der Unabhängigen Patientenberatung. Eine weitere Auskunftsmöglichkeit sind die Verbraucherzentralen, die beraten; entweder kostenlos oder für eine geringe Gebühr, meist sind es 5 €. Arbeitslose und Empfänger von sozialen Leistungen erhalten die Informationen und Beratungen in der Regel kostenlos. Auch kirchliche Einrichtungen wie Caritas oder Diakonie sowie regionale Verbände und Vereine bieten für Nichtkrankenversicherte Hilfe an. Dort erfährst du wie du dich wieder regulär krankenversichern kannst. In vielen Städten haben für Nichtkrankenversicherte gemeinnützige Initiativen Sprechstunden von Ärzten organisiert. Dazu gehören bspw. Ärzte der Welt oder Malteser Hilfsdienst. Dies soll eine Anlaufstation für Menschen ohne Krankenversicherung sein für die Zeit, bis sie alles mit ihrer Krankenversicherung regeln konnten.

Fragen, die häufig gestellt werden wenn man keine Krankenversicherung hat oder nicht versichert ist

  • Ist es strafbar, wenn man nicht krankenversichert ist?
    Strafbar nach dem deutschen Recht ist die Nichtversicherung nicht, auch wenn nach § 193 Abs. 3 VVG seit 2009 die allgemeine Krankenversicherungspflicht besteht.
  • Was ist, wenn man nicht mehr krankenversichert ist?
    Die Behandlungskosten werden nicht bezahlt; der Patient muss selbst dafür aufkommen. Daneben häufen sich Beitragsschulden auf, die zum Tragen kommen, wenn man sich krankenversichern lässt.
    Von Konsequenzen bleiben Nichtkrankenversicherte nicht verschont. So kann im Extremfall der Zoll eingreifen, um die Beiträge und die angefallenen Säumniszuschläge einzutreiben und unter Umständen auch eine Kontenpfändung veranlassen.
    Bei der privaten Krankenversicherung wird man in den Notlagentarif rutschen, der nur die unbedingt notwendige Behandlung bezahlt.
  • Wer zahlt wenn keine Krankenversicherung besteht?
    Auch Nichtkrankenversicherte können zum Arzt gehen, aber hier ist Vorsicht geboten, denn weder die gesetzliche noch die private Krankenversicherung bezahlt den Arztbesuch und nachfolgende Behandlungen. Die anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Patienten.
  • Wie lange darf man ohne Krankenversicherung sein?
    Aufgrund der Krankenversicherungspflicht, die seit dem 01.01.2009 besteht müssen alle in Deutschland lebenden Menschen krankenversichert sein. Dies gilt für alle Arbeitnehmer und deren Familienangehörigen sowie für Empfänger von Sozialleistungen wie Sozialhilfe und Hartz IV. Auch Menschen ohne festen Wohnsitz müssen sich krankenversichern lassen, die geschieht automatisch wenn sie Sozialleistungen beziehen.
  • Kann man in Deutschland keine Krankenversicherung haben?
    Auch das ist möglich? Nach dem Stand von 2021 haben in Deutschland etwa 80.000 Menschen keine Krankenversicherung. Dazu gehören meist Selbständige und Ausländer. Nicht berücksichtigt wurden bei der Statistik die Menschen, die obdachlos sind und keine Sozialleistungen beziehen sowie illegale Einwanderer.
  • Was kostet ein Arztbesuch, wenn man nicht versichert ist?
    Rechnet der Arzt nach den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ab, so beträgt die Pauschale rund 100 € pro Quartal. Wird nach den Leistungen der privaten Krankenversicherung abgerechnet kostet der Besuch in der Sprechstunde etwa 25 €. Kontaktiert man den Arzt in der virtuellen Praxis fällt eine Gebühr von 37,54 € (TeleClinic) an.Wie hoch die Kosten für die aus dem Arztbesuch resultierenden Behandlungen sind kann man nicht abschätzen. Es kommt auf die Behandlung und ob der Patient ins Krankenhaus zur stationären Behandlung muss. Eines ist jedenfalls sicher: Es kann sehr, sehr teuer werden.