Berufsunfähigkeit ist jemand, der seiner beruflichen Tätigkeit teilweise oder ganz nicht nachkommen kann. Es gibt Krankheiten, die zur Berufsunfähigkeit führen, die grenzwertig sind und solche, die in der Regel keine Berufsunfähigkeit ausmachen. Im Blick steht dabei der Zusammenhang zwischen Beruf und Krankheit. Ebenfalls ist von Bedeutung, dass es sich um eine tatsächliche Berufsunfähigkeit handelt.

 

 

Die häufigsten Ursachen sind

  • psychische Erkrankungen,
  • Nervenleiden,
  • Erkrankungen am Bewegungsapparat,
  • Krebs,
  • Unfälle und Erkrankungen an Herz und Gefäßen.
  • Auch Alkoholerkrankung,
  • Borderline-Syndrom,
  • Bipolare Störung,
  • Depressionen,
  • Tumore,
  • HIV,
  • Schlaganfall,
  • Zwangsstörungen und viele weitere Krankheiten.

Einige der Krankheiten werden nur dann als berufsunfähig anerkannt, wenn man in einem Beruf tätig ist, der mit einer solchen Behinderung nicht mehr auszuüben ist.

Wer stellt Berufsunfähigkeit fest?


Ob man berufsunfähig ist oder nicht wird vom behandelnden Arzt festgestellt. Dieser muss die Berufsunfähigkeit schriftlich bestätigen und unter Umständen auch begründen.

Wie funktioniert der Antrag auf Berufsunfähigkeit?


Den Antrag auf Berufsunfähigkeit muss der Antragsteller stellen, in diesem Falle Sie. Vom Versicherer erhalten Sie einen Fragebogen, den Sie ausfüllen müssen. Die Fragen sind nicht immer einfach gestellt; es ist deshalb besser, sich mit einer Person zusammenzusetzen, die sich mit den Regeln der Berufsunfähigkeit auskennt. Den Fragebogen erhalten Sie von der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Zum Antrag ist noch zu sagen, dass Sie als Versicherungsnehmer den Nachweis für Ihre Berufsunfähigkeit erbringen müssen. Ein BU-Leistungsantrag, der nicht „glücklich“ gestellt ist bedeutet in der Regel das Ende er Feststellung durch die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Zum Antrag auf Berufsunfähigkeit gehören verschiedene Anlagen wie beispielsweise die Feststellung Ihrer Berufsunfähigkeit durch Ihren behandelnden Arzt. Auch die Entscheidung, wer von der Schweigepflicht entbunden werden soll. Hier haben Sie die Möglichkeit sich für eine pauschale Entbindung der Schweigepflicht zu entscheiden oder aber nur durch Ärzte, Arbeitgeber. Die Entscheidung ist nicht einfach, deshalb sollte hier in jedem Fall ein Fachmann zu Rate gezogen werden.

Weitere Anlagen, die Sie Ihrem Antrag beifügen sind die Tätigkeitsbeschreibung Ihrer aktuellen Arbeitsstelle sowie Unterlagen von Ihren Ärzten, im Idealfall von Fachärzten. Zu Ihrer Tätigkeitsbeschreibung ist zu sagen, dass diese den Bezug zu Ihrer Erkrankung haben muss.

Wie läuft die Prüfung auf Berufsunfähigkeit bei der Versicherung ab?


Der Sachbearbeiter der Versicherung prüft Ihren Antrag auf Berufsunfähigkeit erst einmal mit Ihrem Vertrag. Eine Rolle spielt natürlich wann der Vertrag abgeschlossen wurde und ob Ihre aktuelle Erkrankung schon bei Vertragsabschluss vorhanden war. Natürlich prüft er auch, ob Sie die Gesundheitsfragen bei Vertragsabschluss wahrheitsgemäß beantwortet haben. Waren Ihre Angaben in Bezug auf Ihre Gesundheit korrekt, werden die Unterlagen gesichtet. Dabei prüft der Sachbearbeitet immer wieder, ob es für Ihren Antrag einen Grund für eine Ablehnung gibt. Ist der Sachbearbeitet nicht sicher, ob Sie tatsächlich berufsunfähig sind kann er den medizinischen Dienst zur Gesundheitsprüfung einschalten.

In dieser Phase gibt es drei mögliche Ergebnisse:

  1. Die Berufsunfähigkeit wird anerkannt. Dies kommt nicht sehr oft vor, doch wer seinen Antrag mit professioneller Hilfe ausgefüllt kann, hat die Chance auf    Anerkennung.
  2. Weitere Prüfung kann durch die BU-Versicherung veranlasst werden. Der Fragebogen ist für Nichtfachleute nicht verständlich formuliert, deshalb ist       professionelle Hilfe beim Ausfüllen notwendig.
  3. Die Versicherung lehnt Ihren Antrag ab. Außergerichtlich können Sie nichts machen, Sie brauchen einen Fachanwalt für Sozialrecht bzw. einen Rechtsanwalt, der sich mit Sozialrecht auskennt.

Die Versicherung prüft weiter


Bei einer weiteren Prüfung durch die Versicherung sehen Sie, dass Ihr Antrag ernst genommen wird. Ist Ihr Vertrag jünger als zehn Jahre, versucht die Versicherung Widersprüche bei den Gesundheitsfragen nachzuweisen. Haben Sie alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet, geht Ihr Antrag in die nächste Phase. Bei nicht wahrheitsgemäßen Angaben wird die Versicherung Ihren Antrag ablehnen.

Grad der Berufsunfähigkeit


Den Grad der Berufsunfähigkeit stellen die Ärzte fest, entweder durch den behandelnden Arzt, den Ärzten im Krankenhaus oder einem neutralen Gutachter. In der Regel muss der Grad der Berufsunfähigkeit mehr als 50 % betragen; in Ihrem Vertrag ist die Hürde dokumentiert.

Aufgrund des Grads der Berufsunfähigkeit wird Ihre Restleistungsfähigkeit bestimmt. Je geringer die Hürde von 50 % überschritten wird, desto mehr besteht Diskussionsbedarf.

Gutachter


Die Versicherung kann ein Gutachten in Auftrag geben, um den Grad Ihrer Berufsunfähigkeit festzustellen. Dies wird insbesondere dann gemacht, wenn die Versicherung aufgrund der eingereichten Unterlagen nicht sicher ist, ob der Antrag abgelehnt oder anerkannt werden kann. Ein Gutachter wird meist bei psychischen Erkrankungen bestellt. Dieser muss sich in sehr kurzer Zeit vom Patienten und dessen Zustand ein Bild machen. Bei psychischen Erkrankungen ist das nicht einfach, denn Patienten haben gute und schlechte Tage und sind oft auch nicht ansprechbar. Das Gutachten ist jedoch für die Versicherung wichtig, damit diese eine Entscheidung treffen kann.

Ergebnis


Seit Antragstellung ist ein knappes Jahr vergangen und Sie haben alle Phasen durchgehalten. Im Idealfall erkennt die BU-Versicherung Ihren Antrag auf Berufsunfähigkeit und die durch Ärzten bzw. Gutachten ermittelten Grad der Berufsunfähigkeit an.

Lehnt die Versicherung den Antrag ab können Sie das Gutachten von der Versicherung fordern. Wichtig ist, dass Sie bei einer Ablehnung einen Rechtsanwalt aufsuchen, der sich mit Sozialrecht auskennt und Ihren Fall übernimmt. In der Regel werden die Gerichte bemüht ein gerechtes Urteil zu finden und zu sprechen.