Es passiert immer mehr, dass bestimmte Personen von der eigenen Versicherung abgelehnt oder gestrichen werden. Dazu gibt es die private Krankenversicherung. Der Rausschmiss kann durch verschiedene vorhandene Krankheiten mit einhergehen. Aber auch akute Fälle können plötzlich ohne eine gesetzliche Versicherung sein. Vor allem werden Versicherungen benötigt, wenn Unfälle oder Krankheiten passieren. Die Spitalsaufnahme wird immer höher und es werden immer mehr Menschen stationär aufgenommen.

Grundsätzlich richtet sich die Einordnung zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung nach dem Einkommen. Arbeitet man in einem angestellten Verhältnis mit einem Einkommen über 64.350 Euro, wird man sich privat versichern müssen. Des weiteren gilt die private Krankenversicherung für Selbständige und Freiberufliche. Solange diese Personengruppe nicht Versicherungsbefreit ist.

Wie sich die Beitragsgrundlage festlegt

 

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Versichert man sich also Privat, richtet sich der monatliche Beitrag nicht mehr nach dem Gehalt. Die Regelung gelten, dass sich die Beiträge nach dem Alter und dem Gesundheitszustand richten. Es können auch die gewünschten Leistungen gewählt werden.

Dazu gehören unter anderem Behandlungsformen beziehungsweise Untersuchungen, die speziell versichert werden können.

Sind die Erstattungen und Vorteile klar definiert, kann der gesamte Anteil wieder zurückerhalten werden. Dies wird alles in einem Vertrag festgehalten und kann somit für Sicherheit sorgen. Dabei werden auch neuartige beziehungsweise innovative Verfahren angewendet, um für das bestmögliche Wohl des Patienten oder der Patientin zu sorgen.

Grundsätzlich schließt dies auch neue Medikamente nicht aus. Handelt es sich, um eine zusätzliche Leistung, die nur als Komfortmöglichkeit dient, bietet auch viele private Krankenversicherungen einiges an. Dazu gehören zum Beispiel das Einzelzimmer oder schnellere Termine. Genauso kann der Chefarzt selbst gewählt werden. Gesetzlich versicherte Personen, erhalten diesen Standard nicht.

Für manche Rezepte fällt häufig auch die Rezeptausschreibung weg. Wodurch noch mehr Kosten entstehen. Oftmals sind Privatversicherungen teurer, um all diese Standards erhalten zu können. Der Preis sinkt, je jünger und gesünder man ist.

Welche Versicherungskombinationen ausgeschlossen sind

Um auch die Nachteile nicht außeracht zu lassen, ist eine Familienversicherung ausgeschlossen. Besitzt man eigene Kinder und einen Ehepartner oder Partnerin, müssen die Verträge alle einzeln beantragt werden.

Sind die Kinder noch jünger, wird auch der Preis wieder niedriger. Es gibt verschiedene Versicherungsanbieter, die auch vom Preis schwanken.

Findet man eine gute Versicherung, wird die aktuelle Lebenslage überprüft und auf die individuellen Wünsche finalisiert. Eignet man sich nicht für eine private Krankenversicherung, gibt es in der gesetzlichen Versicherung, die Möglichkeit von Zusatzleistungen.

Optionsversicherungen

Möchte man sich Privat versichern und dabei möglichst viel Geld sparen, gibt es Optionsversicherungen. Dafür muss ein kleiner Teil gezahlt werden und man erhält eine Privatversicherung. Dies kann bei sehr jungen Menschen angewendet werden, da die Einstiegsprämie niedrig bleibt.

Die Optionsversicherung bietet eine Sicherheit für die Zukunft. Sollte daher in den späteren Jahren Krankheiten auftreten, nimmt der Versicherte keinen finanziellen Schaden.

In diesem Fall zählen der Gesundheitsstatus und das Alter nicht mehr. Der Nachteil bei dieser Option, ist der Versicherungsschutz. Dieser ist nicht vollständig aktiviert, bis die Versicherung sozusagen geltend gemacht wird. Die Zusatzoptionen gilt bei der Wahl der Sonderklasse. Jedoch steigt die Versicherung aus, wenn es zu Krankheiten oder einer Schwangerschaft kommt.

Diese Option nennt man auch Sonderklasse mit Option.

Die Kosten sind um ein 1/3 oder ein 1/4 niedriger, als die grundsätzlichen Beiträge. Möchte man einen besseren Standard kann auch umgestiegen werden. Dies passiert jährlich oder zu einem vereinbarten Zeitpunkt. Diese Option ist immer auf ein Datum beziehungsweise eine Dauer beschränkt. Das bedeutet, dass die Optionsversicherung genauso abläuft.