Die Beiträge in der PKV werden teilweise für die Altersrückstellungen verwendet. Die Altersrückstellungen sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben, um die Beiträge einigermaßen stabil zu halten. Wenn Sie eine andere PKV wählen, können Sie zwar die Altersrückstellungen mitnehmen, jedoch rechnen Sie mit einem merklichen Abschlag. Wenn Sie sich jedoch für die GKV entscheiden, sind die Altersrückstellungen verloren. Bei Kinder- und Jugendtarifen werden allerdings noch keine Altersrückstellungen berücksichtigt. Bevor Sie die Versicherungsgesellschaft kündigen, ist es ratsam, sich nach einem anderen Tarif zu erkundigen.

Was ist der Sinn der Altersrückstellungen?

Die Beiträge in der PKV werden teilweise für die Altersrückstellungen verwendet. Die Altersrückstellungen sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben, um die Beiträge einigermaßen stabil zu halten. Wenn Sie eine andere PKV wählen, können Sie zwar die Altersrückstellungen mitnehmen, jedoch rechnen Sie mit einem merklichen Abschlag. Wenn Sie sich jedoch für die GKV entscheiden, sind die Altersrückstellungen verloren. Bei Kinder- und Jugendtarifen werden allerdings noch keine Altersrückstellungen berücksichtigt. Bevor Sie die Versicherungsgesellschaft kündigen, ist es ratsam, sich nach einem anderen Tarif zu erkundigen.

Logischerweise sind ältere Versicherungsnehmer häufiger krank, die Wahrscheinlichkeit einer ernsten Erkrankung nimmt mit dem Alter zu. Die Beiträge würden sich für den Versicherten deutlich erhöhen. Um das zu vermeiden, werden die Altersrückstellungen gebildet.

Die Altersrückstellungen sind nach neuester Gesetzeslage bedingt übertragbar, das heißt, wenn Sie sich für eine andere PKV entscheiden, können Sie nur einen Teil der gebildeten Rückstellungen mitnehmen. Darüber hinaus ist es jedem Versicherer möglich, einen anderen Tarif zu nutzen. Die Rückstellungen bleiben dann selbstverständlich in voller Höhe bestehen. Eine Kündigung ist also in keinem Fall empfehlenswert, es sei denn, Sie waren nur kurze Zeit versichert.

Im Gegensatz zur GKV müssen die jüngeren Versicherten nicht die Mehraufwendungen der älteren Versicherten mittragen. Die GKV realisiert das Solidaritätsprinzip. In der PKV sorgt jede Generation für sich selbst. Zu bedenken ist allerdings, je später Sie sich in der PKV versichern, desto weniger Altersrückstellungen werden aufgebaut. Somit sind die Beiträge wesentlich höher. Aufgrund der Altersrückstellung sind die Beiträge recht stabil in der PKV. Die Versicherten müssen nicht mit gravierenden Beitragserhöhungen rechnen.

Kurz zusammengefasst:

  • Jüngere Mitglieder benötigen in der Regel weniger Leistungen und zahlen daher auch niedrigere Beiträge. Die Versicherungsprämie wird höher angesetzt, um den Überschuss für die Altersrückstellung zu verwenden.
  • Die Beiträge werden nicht nach Kalkulationsgrundlagen der Versicherungsgesellschaften errechnet, sondern hier gelten die Vorgaben des Versicherungsaufsichtsgesetzes und der Kalkulationsverordnung.
  • Bei einem Wechsel ist darauf zu achten, dass die Rückstellungen nicht komplett verloren gehen.

Was geschieht mit den Altersrückstellungen, wenn der Versicherer in Rente geht?

Viele ältere Personen sind durch bestehende Erkrankungen und notwendige Medikamente auf die Leistungen der Versicherung angewiesen. Die Altersrückstellungen werden nun genutzt, mit einer extremen Beitragserhöhung ist in der Regel nicht zu rechnen. Im Rentenalter wird kein Krankentagegeld benötigt. Dieser Punkt ist bei der Kalkulation relevant. Die GKV bildet keine Altersrückstellungen, hier gilt das Solidaritätsprinzip.

Für welche Zielgruppen lohnt sich die PKV?

Arbeitnehmer, die über 64.350 Euro jährlich verdienen, können sich in der PKV versichern lassen. Für Selbstständige und Freiberufler ist die PKV sowieso die empfehlenswerte Versicherungsform. Der Wechsel von der GKV in die PKV ist möglich, wenn das Einkommen die Grenze erreicht. Viele Versicherte sind jedoch nicht überzeugt von einem Wechsel zur PKV.

Bei Eintritt in die PKV wird eine Gesundheitsüberprüfung durchgeführt. Je älter Sie sind, desto höher ist der Beitrag. Die Vorteile der PKV sind nicht zu unterschätzen, jedoch ist der Verbleib in der GKV aus wirtschaftlicher Sicht für den älteren Arbeitnehmer sinnvoll.

Der Krankenhausaufenthalt ist zwar angenehmer im Einbett- oder Zweibettzimmer. Sie können die Chefarztbehandlung verlangen, diese Zusatzleistungen sind tarifabhängig. Außerdem, so sagen sich die Arbeitnehmer, liegt der Versicherte nicht ständig im Krankenhaus. Wer keinen Wert auf Heilpraktiker-Behandlungen legt oder sich für Naturheilverfahren einsetzt, ist mit der GKV zufrieden. Für Zahnarzt-Sonderleistungen kann eine unabhängige Zusatzversicherung genutzt werden.