Wann kann man in die private Krankenversicherung wechseln?
In Deutschland gibt es zwei Krankenversicherungs-Systeme, die von der Bundesregierung reguliert werden. Da ist zum einen die gesetzliche Krankenversicherung, in die alle Bürger pflichtversichert werden. Das geht automatisch wenn man sein Berufsleben beginnt. Daneben gibt es die private Krankenversicherung, in der man nur dann Mitglied werden kann, wenn man sehr gut verdient oder aber beamtet ist. Wie hoch das Einkommen für Arbeitnehmer, die nicht den Beamtenstatus haben, sein muss um den Wechsel in die PKV zu realisieren, bestimmt die Bundesregierung, indem sie die Jahresarbeitsentgeltgrenzen im jährlichen Turnus festlegt.
Wie hoch ist die JAEG 2020?
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze – kurz: JAEG – ist der Wert, der für den Wechsel in die private Krankenversicherung die Basis bildet. Die allgemeine JAEG lag im Jahr 2019 bei einem Jahreseinkommen von 60.750 €; im aktuellen Jahr 2020 wurde die JAEG auf 62.550 € erhöht. Es gibt auch die besondere JAEG, die 2019 bei 54.450 € und im laufenden Jahr bei 56.250 € liegt.
Allerdings gilt die besondere JAEG nur für Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 aufgrund der Höhe ihres Einkommens nicht mehr gesetzlich krankenversichert waren, sondern Mitglied einer privaten Krankenversicherung wurden unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit der Arbeitgeber oder das Versicherungsunternehmen gewechselt wurde. Für alle anderen Arbeitnehmer hat die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze Gültigkeit.
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird gerne mit der Beitragsbemessungsgrenze gleichgesetzt; das ist falsch, denn die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt die Beitragspflicht zur Sozialversicherung, also zur gesetzlichen Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Des Weiteren wird bei der Beitragsbemessungsgrenze ein Jahreseinkommen festgesetzt, das deutlich höher ist als die Werte für die JAEG. Für die Krankenversicherung ist grundsätzlich die Jahresentgeltgrenze, auch Versicherungspflichtgrenze maßgeblich.
Wie wird die JAEG berechnet?
Die Berechnung der JAEG basiert auf eine Rechtsverordnung. Als Basiswerte dienen die Gehälter und Löhne von Arbeitnehmern, die den Bruttowert darstellen für den Vergleich der Löhne und Gehälter. Dazu vergleicht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Entgelte der Arbeitnehmer des vorvergangenen und des vergangenen Kalenderjahres und errechnet so die Entwicklung. Dadurch kann es passieren, dass in einem Kalenderjahr die JAEG nur um wenige Euro höher als im vergangenen liegt, in einem anderen Kalenderjahr der Anstieg jedoch sehr deutlich ist. Ein Beispiel bilden die Jahre 2008 – 2011, in denen sich die JAEG nur geringfügig erhöht hat. Der Grund war die Wirtschaftskrise und der daraus resultierende kurzfristige Anstieg der Arbeitslosigkeit aus dem Jahr 2008. Ab dem Jahr 2012 gab es einen deutlich erhöhten Anstieg.
Was bedeutet Versicherungspflichtgrenze?
In Deutschland hat die Sozialversicherung eine Tradition, die auf Otto von Bismarck zurückgeht. Das deutsche Sozialsystem ist weitreichend und wirkt auch heute noch auf unser Leben aus. Die privaten Krankenversicherungen kamen erst einige Jahre später und machten den gesetzlichen Krankenkassen Konkurrenz. Der Staat griff immer wieder ein und legte letztendlich fest, wer sich privat krankenversichern darf und wer dafür noch keine Chance hat. Damit ein einheitliches System das Rechnen, wer darf in die PKV und wer nicht, ein Ende hat, wurde die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) eingeführt. Die JAEG ist die Versicherungspflichtgrenze, die für alle Gültigkeit hat.
Wann ist Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung möglich?
Die JAEG ist die Chance von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung zu wechseln. Ein Argument für einen Wechsel sollte die JAEG auf keinen Fall sein, denn nicht immer lohnt sich der Wechsel in die PKV. Das gilt insbesondere für Familien! Bei der GKV sind Familienmitglieder, also Ehepartner und Kinder kostenlos beim Versicherten mitversichert – bei der PKV ist dies nicht der Fall. Hier muss der Versicherte für jedes Familienmitglied eine separate Krankenversicherung abschließen, die Geld kostet. Die kostenlose Mitversicherung der Familienangehörigen ist auch bei der freiwilligen Krankenversicherung der GKV im Leistungskatalog. Die freiwillige Krankenversicherung bei der GKV können alle Arbeitnehmer in Anspruch nehmen, die aufgrund ihres Gehaltes die freie Wahl der Krankenversicherung haben, also auch in die PKV wechseln können.
Wer sich für die private Krankenversicherung entscheidet sollte zuvor den Versicherungsvergleich durchführen. Bei der PKV ist das Preis-Leistungs-Verhältnis entscheidend. Die PKV bietet viele verschiedene Tarife an, welche die Mitglieder anhand von zugekauften Bausteinen individuell gestalten können.
Um in die PKV zu wechseln ist ein Arbeitgeberwechsel nicht notwendig; eine Gehaltserhöhung ist vollkommen ausreichend. Um festzustellen, ob ein Wechsel in die PKV möglich ist wird das monatliche Gehalt mit zwölf addiert; liegt es über der JAEG ist die freie Wahl der Krankenversicherung gegeben.
Wieder gesetzlich versichert
Auch das kann passieren, wenn das Jahresgehalt im Folgejahr oder den darauffolgenden Jahren die JAEG nicht erreicht. Der Grund kann sein, dass nur geringe Gehaltserhöhungen erfolgen oder die Arbeitszeit reduziert wird. Sobald das Jahresentgelt nicht mehr die JAEG überschreitet ist der Arbeitnehmer wieder gesetzlich versichert. Wer allerdings im Mutterschaftsurlaub ist, Krankengeld oder Übergangsgeld oder aber Verletzten-Geld bezieht wird nicht automatisch gesetzlich krankenversichert. Das gilt auch, wenn man nach Arbeitsunfähigkeit wieder im Beruf eingegliedert wird oder von einem Streik betroffen wurde. Sollten aus vor genannten Gründen Einbußen beim Gehalt entstehen bleibt man dennoch privat krankenversichert.
Welche Einnahmen zählen für die JAEG?
In die Berechnung der Jahresarbeitsentgeltgrenze fließen nicht alle Einnahmen ein. Ausgenommen sind Minijobs, während Nebenbeschäftigungen zum Einkommen zählen. Überstunden, die vom Arbeitgeber in Geld vergütet werden fließen in die Berechnung der JAEG ein. Ausgenommen sind jedoch Zuschläge für Nachtarbeit und Feiertags- und Sonntagsarbeit. Auch die vom Arbeitgeber bezahlten Fahrtkosten gehören nicht zum Einkommen, das in die JAEG fließt.
Zu den Einnahmen, die zum JAEG zählen gehören in erster Linie das Arbeitsentgelt, das laufend bezahlt wird sowie einmalige Bezüge und Nebeneinkünfte. Entgelte, die steuer- oder beitragsfrei vom Arbeitgeber bezahlt werden wie Boni zählen ebenso wenig zum laufenden Einkommen wie Zuschläge für Kinder oder dem Familienstand des Arbeitnehmers. Stellt der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter regelmäßig eine Dienstwohnung oder ein Dienstfahrzeug zur Verfügung sind diese als Sachbezüge zu werten und fließen in die Berechnung der JAEG ein. Im Zweifelsfall bei der Krankenversicherung oder einem Makler nachfragen, ob das Gehalt für den Wechsel von der GKV in die PKV über den Betrag, den die JAEG als Basis festlegt, angesiedelt ist.
Selbständige und Freiberufler sind vom JAEG nicht betroffen, die haben sofort die Chance in die PKV einzutreten. Liegt das Gehalt eines Berufseinsteigers sofort über die JAEG kann sich dieser sofort bei der privaten Krankenversicherung versichern lassen.
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