In Deutschland müssen alle Menschen, die in Deutschland leben krankenversichert sein. Die Mehrzahl der Bevölkerung ist in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, nur etwa 11 % sind privat krankenversichert. Das liegt daran, dass nur ein kleiner Teil der Bevölkerung die Möglichkeit hat in die private Krankenversicherung aufgenommen zu werden.
Der Zugang zur privaten Krankenversicherung wird durch die Versicherungspflichtgrenze erschwert. Nur wer monatlich mehr als 5.362,50 € bzw. jährlich 64.350 € verdient kann von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung wechseln. Arbeitnehmer, welche die Versicherungspflichtgrenze innerhalb von zwölf Monaten überschreiten erhalten von ihrer gesetzlichen Krankenversicherung eine entsprechende Information. Sie haben damit die Wahl, sich weiterhin in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig zu versichern oder den Wechsel zur privaten Krankenversicherung zu vollziehen.
Um in die private Krankenversicherung zu wechseln muss der Arbeitnehmer innerhalb von zwei Wochen nachdem er die Information seiner gesetzlichen Krankenversicherung erhalten hat, den Wechsel vollziehen. Die Kündigungsfrist von zwei Monaten ist allerdings einzuhalten.
Bei einem Wechsel ist besonders für Arbeitnehmer mit Familie zu beachten, dass Ehepartner und Kinder bei der privaten Krankenversicherung, im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, nicht kostenfrei mit dem Versicherten versichert sind.
Gesetzliche Krankenversicherung
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden von der Bundesregierung bestimmt. Aktuell liegt der Beitrag bei 14,6 %, wobei Arbeitnehmer und Arbeitgeber je die Hälfte bezahlen. Einige Krankenkassen fordern Zusatzbeiträge, die vom Arbeitnehmer allein zu tragen sind.
In der gesetzlichen Krankenversicherung sind die meisten Menschen versichert, da ihr Jahreseinkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze angesiedelt ist. Daneben können sich Selbständige, Freiberufler bei der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert. Nicht berufstätige Ehepartner und Kinder sind in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenlos beim Versicherten versichert.
Die Krankenversicherung kann jeder selbst wählen, wobei die Kündigungsfrist von zwei Monaten zu beachten ist und das Versichertenverhältnis mindestens 18 Monate dauern muss.
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung werden vom Bundesgesundheitsministerium bestimmt. Dazu wurde ein Leistungskatalog erarbeitet, der die Regelleistungen beinhaltet. So sind Behandlungen beim Hausarzt und beim Facharzt, ambulante und stationäre Behandlungen im Krankenhaus sowie Behandlungen beim Psychotherapeuten im Leistungskatalog enthalten. Zu diesen sogenannten Regelleistungen gehören auch Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen sowie die Übernahme der Kosten für verschreibungspflichtige Medikamente. Der Versicherte bezahlt lediglich die Rezeptgebühr von derzeit fünf Euro.
Die Kosten für die Behandlung beim Zahnarzt werden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Allerdings gibt es für Zahnersatz nur einen festen Zuschuss.
Der Vorteil ist, dass sich Versicherte nicht um die Kosten für ihre Behandlungen kümmern müssen; die Ärzte rechnen direkt mit der Krankenkasse ab.
Auch bieten viele gesetzliche Krankenversicherungen Sonderleistungen wie bspw. die Übernahme der Kosten für bestimmte Impfungen, die nicht im Leistungskatalog vorgesehen sind, an. Welche gesetzliche Krankenversicherung welche Sonderleistungen anbietet muss bei der Krankenkasse angefragt werden.
Private Krankenversicherung
Nur ein kleiner Teil der in Deutschland lebenden Menschen sind privat krankenversichert. Allerdings müssen private Krankenversicherer auch Menschen krankenversichern, die keinen Anspruch auf die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung haben. Dies wurde mit dem 1.April 2007 von der Bundesregierung beschlossen. Menschen, die bei der gesetzlichen Krankenversicherung durch das „Raster“ fallen können sich in der privaten Krankenversicherung mit dem Basistarif krankenversichern lassen.
Der monatliche Beitrag für die private Krankenversicherung ist nicht vom Einkommen abhängig. Vielmehr fließen in die Kalkulation Alter, Gesundheitszustand und gewählter Tarif ein.
Die Mehrzahl der privaten Krankenversicherungen bieten neben den festen Tarifen Bausteine an, mit denen der Versicherte seine Versicherung individuell auf seine Bedürfnisse abstimmt. Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung sind bei der privaten Krankenversicherung Familienmitglieder nicht mit dem Versicherten krankenversichert. Vielmehr muss für jedes Familienmitglied ein separater Vertrag abgeschlossen werden.
Der Leistungskatalog der privaten Krankenversicherung ist erheblich ergiebiger als der, welcher der gesetzlichen Krankenversicherung zur Verfügung steht. Ebenfalls anders ist die Übernahme der Kosten für Behandlungen und Medikament. Hier tritt der Versicherte in Vorleistung, dies bedeutet, er bezahlt die Rechnungen selbst, reicht diese dann bei seiner Versicherung ein und erhält dann die Erstattung der Kosten.
Kurz zum Basistarif. Dieser Tarif wurde mit der Krankenversicherungspflicht ins Leben gerufen. Die Leistungen vom Basistarif entsprechen denen, die der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen beinhaltet. Auch die monatliche Prämie entspricht dem Höchstsatz, den die gesetzlichen Krankenversicherungen erheben dürfen.
Die privaten Krankenversicherungen erhöhen im jährlichen Turnus ihre Beiträge. Für einige Versicherte sind die Beiträge dann so hoch, dass sie sich diese nicht mehr leisten können. Die Versicherten haben dann die Wahl den Tarif zu wechseln. Bleiben sie beim gleichen Anbieter nehmen sie die angesparten Altersrücklagen mit in den neuen Tarif. Meist trifft es Rentnerinnen und Rentner, da in der Regel die Rente niedriger ist als der bisherige monatliche Verdienst.
Fazit
Beide Krankenversicherungen haben ihre Vor- und Nachteile. Die private Krankenversicherung bietet leistungsmäßig mehr als die gesetzlichen Krankenkassen. Das beginnt schon mit dem Termin beim Facharzt, auf den gesetzlich Versicherte oft monatelang waren müssen. Dafür sind die Beiträge in der Regel höher als die der gesetzlichen Krankenkassen.
Wer ins Rentenalter kommt hat üblicherweise weniger Einkommen als bisher. Oft sind für Rentner und Rentnerinnen die Beiträge für die private Krankenversicherung zu hoch. Sie können dann in einen günstigeren Tarif wechseln und kostenpflichtige Bausteine weglassen. Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur bis zum Alter von 55 Jahren möglich.
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