Grundlegendes bezüglich der gesetzlichen Versicherung

Eine gesetzliche Versicherung, auch GKV genannt, ist das Fundament unseres deutschen Sozialversicherungssystems. Das Solidarprinzip ist hierbei gültig: Alle Sozialversicherungspflichtigen zahlen im Verhältnis zu ihrem Arbeitsentgelt ein und erhalten anschließend die entsprechende Leistung, die sie benötigen. Der Gesetzgeber gibt hier klare Regeln im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen vor. Viele Menschen suchen heutzutage nach eine günstigen Krankenversicherung.

Der Abschluss einer GKV ist grundsätzlich verpflichtend. Sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer, deren Einkommen unter der in Deutschland gültigen Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, fallen unter die Versicherungspflicht. Obwohl für alle deutschen Kassen der identische Beitragssatz vorgeschrieben wird, können die Kosten durchaus variieren, das liegt daran, dass die Höhe des Zusatzbeitrages von den Krankenkassen selbst bestimmt wird. Übersichtliche Online Rechner im Internet können Ihnen dabei helfen die günstigste gesetzliche Krankenkasse zu ermitteln.

Die gesetzlichen Krankenkassen und ihr Leistungsniveau

Die Leistungen der diversen GVKs werden im fünften Sozialgesetzbuch geregelt, dort wird geregelt, dass Versicherte unabhängig von der Beitragshöhe in einem Krankheitsfall einen Anspruch auf eine individuelle, bedarfsgerechte Behandlung besitzen. Der Gesundheitszustand des Patienten ist laut den gesetzlichen Vorgaben wiederherzustellen, zu erhalten oder zu verbessern.

Allerdings dürfen die Krankenkassen nur für jene Kosten aufkommen, die wirtschaftlich und medizinisch notwendig sind. Durch diese gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen werden die Basisleistungen der Versicherungspflichtigen fast identisch. Diverse Zusatzleistungen werden inzwischen von den vielen Krankenkassen angeboten. Mit Vorsorgeuntersuchungen, Bonusprogrammen und anderen Mehrleistungen wird das Leistungsniveau aufgewertet. Versicherungspflichtige sollten mithilfe eines Krankenkassenvergleichs die für sie jeweils günstigste Krankenkasse finden. Durch eine Zusatzversicherung können zudem weitere Extras erworben werden.

Welche Kassenarten gibt es?

Krankenkassen sind „Körperschaften des öffentlichen Rechts“ und somit Träger der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine gesetzliche günstige Krankenversicherung in Deutschland wird in folgende Kassenarten aufgeteilt:

# Betriebskrankenkassen (BKK)
# Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK)
# Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK)
# Innungskrankenkassen (IKK)
# Ersatzkassen (z.B. TK oder HKK)
# Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS)

Es herrscht laut Deutschem Gesetz ein freies Wahlrecht für Versicherte. Das Krankenkassenwahlrecht wurde im Jahr 1996 eingeführt, dieses Gesetz sieht eine freie Wahl für gesetzliche Krankenkassen vor. Allerdings sind Landwirten und deren Familienangehörigen die landwirtschaftlichen Krankenkassen vorbehalten. Selbst bei den Betriebskrankenkassen ist eine Mitgliedschaft an eine spezifische Unternehmenszugehörigkeit geknüpft. Bei einer Entscheidung für die Allgemeine Ortskrankenkasse wählt der jeweilige GKV Versicherte den Beschäftigungs- oder Wohnort. In Deutschland herrscht ein sogenannter Kontrahierungszwang. Dies bedeutet, dass selbst bei einer Vorerkrankung ein Antrag auf Mitgliedschaft nicht abgelehnt werden kann.

Die Finanzierung der Krankenkassen läuft folgendermaßen: Die jeweilige Höhe des Betrags stützt sich auf das beitragspflichtige Einkommen des Versicherungspflichtigen. Im Jahr 2019 beträgt der allgemeine Beitragssatz 14,6 Prozent und wird zu gleich großen Teilen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt. Die von der Bundesrepublik Deutschland bereitgestellten Steuergelder gehen darüber hinaus in einen Fond über. Der Anteil, den jeder aus der Krankenversicherung erhält, ist von der Anzahl der Versicherten abhängig. Sollten die jeweiligen Zuweisungen aus dem Fonds nicht ausreichen, dann sind die gesetzlichen Krankenkassen dazu berechtigt, einen sogenannten pauschalen Zusatzbeitrag zu erheben. Die Kassen-individuellen Kosten werden von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu jeweils gleich großen Teilen getragen.

Mit der Höhe des Zusatzbeitrages wird es ein wenig komplizierter. 2015 wurde der sogenannte Zusatzbeitrag eingeführt. Durch ihn sollte der Wettbewerb der verschiedenen Kassen gefördert werden und somit die Lücke zwischen den Kosten der Krankenkassen und dem Geld des Gesundheitsfonds geschlossen werden. Ein einkommensunabhängiger Zusatzbeitrag wurde nach eigenem Ermessen von den Krankenkassen bestimmt. Die Höhe des Zusatzbeitrages unterscheidet sich abhängig von der jeweiligen Krankenversicherung. Allerdings sind bei weitem nicht alle Krankenversicherungen für das gesamte Bundesgebiet zugelassen. Eine günstige Krankenversicherung zu finden ist nicht immer einfach. Die vielen im Internet zu findenden Online Krankenkassenvergleichsrechner eröffnen Ihnen die Möglichkeit, sich einen Überblick über die verschiedenen Zusatzbeiträge der einzelnen Krankenkassen zu verschaffen und somit eine günstige Krankenversicherung zu finden. Sie sollten sich hierbei allerdings auch über die Leistungen und nicht nur über die Beitragshöhe informieren.

Der Zusatzbeitrag stellt eine statistische Größe dar. Vom Bundesgesundheitsministerium wird jedes Jahr im November der durchschnittliche Anteil, den Versicherte selber tragen müssen, auf Basis der vorhandenen Schätzungen und Daten neu festgesetzt. Hierbei handelt es sich nicht um den tatsächlichen Durchschnittswert, sondern lediglich um eine statistische Größe. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag gilt für bestimmte Personengruppen allerdings unabhängig von der jeweiligen Versicherung. Das gilt zum Beispiel für Bezieher von Arbeitslosengeld II.

So finden Sie eine günstige Krankenversicherung im Jahr 2019

Einen recht großen Einfluss auf die Beitragshöhe haben die verschiedenen Zusatzbeiträge der gesetzlichen Versicherungen, wobei nicht alle von ihnen auch als günstige Krankenversicherung bezeichnet werden können. Versicherungspflichtige können hierbei mehrere Hundert Euro pro Jahr sparen, wenn sie Versicherungen vergleichen und anschließend wechseln, um eine günstige Krankenversicherung zu finden. Die meisten gesetzlichen Leistungen sind vorgeschrieben, ein Vergleich lohnt sich allerdings trotzdem, da man auch auf die verschiedenen Bonusleistungen achten sollte. Sobald man die unterschiedlichen Krankenkassen verglichen hat, kann der Wechsel zu einer neuen Kasse recht einfach durchgeführt werden.

Eine Aufnahme in eine andere Krankenkasse läuft im Regelfall völlig unproblematisch ab. Als Erstes muss man eine schriftliche Kündigung an die alte Krankenkasse senden und damit eine Kündigungsbestätigung anfordern. Anschließend wird dem Versicherten die Kündigungsbestätigung von der alten Kasse zugesendet. Diese Bestätigung der Kündigung muss danach inklusive des neuen Antrags an die neue Kasse gesendet werden.
Wer seine Krankenkasse wechselt, der geht im Regelfall kein Risiko ein. Ganz im Gegenteil: Mithilfe eines Krankenkassenvergleichs kann der Versichere eine ganze Menge Geld sparen. Man kann durchaus davon ausgehen, dass man von der neuen Kasse wohlwollend aufgenommen wird. Die Krankenkassen sind in Deutschland durch das Sozialgesetzbuch an der Gestaltung der Leistungen gebunden. Als Faustregel kann man sagen, dass rund 95 Prozent aller Leistungen identisch sind. Eine günstige Krankenversicherung zu erhalten ist einfacher, als man denkt.
Die Voraussetzungen für einen Krankenkassenwechsel sind recht einfach. Im Regelfall ist ein Versicherter für mindestens 18 Monate an eine bestimmte Krankenkasse gebunden. Für den Wechsel zu einem anderen Anbieter muss diese Frist erst einmal abgewartet werden. Außerdem beläuft sich die Kündigungsfrist auf zwei Monate. Zu beachten gilt außerdem, dass bei einer Erhöhung oder Einführung eines Zusatzbeitrages das Sonderkündigungsrecht schlagend wird. Sollten Sie einen Wechsel in Erwägung ziehen, dann wäre es durchaus ratsam sich bezüglich des Sonderkündigungsrechts zu informieren. Sollten diverse Wahltarife oder Boni in Anspruch genommen werden, so kann die Kündigungsfrist unter Umständen auch ausgeweitet werden. Ein Blick in die Vertragsbedingungen sollte allerdings für Klarheit sorgen. Da in Deutschland der Kontrahierungszwang für Krankenkassen gilt, muss sich keiner beim Wechseln Sorgen machen, es kann unter keinen Umständen eine Versicherungslücke entstehen. Sie können sich bezüglich einer neuen Kasse jederzeit informieren!