Sie planen in die Selbständigkeit zu gehen, anfangs mit einem Kleingewerbe. Damit sind Sie nicht mehr gesetzlich versichert, sondern müssen sich selbst entweder bei gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichern.
Gesetzliche Krankenversicherung
Waren Sie vor Ihrer Selbständigkeit mindestens ein Jahr bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert haben Sie die Möglichkeit für die freiwillige Mitgliedschaft.
Betreiben Sie Ihr Unternehmen nicht hauptberuflich, sondern nur als Nebengewerbe und arbeiten im Arbeitnehmerverhältnis bei Ihrem Arbeitgeber in Voll- oder Teilzeit sind Sie weiterhin bei der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Sie müssen auf Ihre Einkünfte durch das Nebengewerbe keine Versicherungsbeiträge an die GKV abführen.
Unter einem Nebengewerbe wird verstanden, dass wirtschaftliche Bedeutung und Zeitaufwand deutlich unter Ihrem Arbeitnehmerverhältnis liegen. Sind Sie bei der gesetzlichen Krankenversicherung über die Familienversicherung der Eltern oder Partners versichert, sind bestimmte Grenzen des Einkommens zu beachten. In diesem Fall liegt der Höchstbetrag einschließlich Mieteinkünfte und Zinserträge bei 445 € monatlich. Haben Sie mehr monatliche Einkünfte müssen Sie sich selbst bei einer Krankenversicherung versichern. Hierzu haben Sie die Möglichkeit, sich bei der gesetzlichen Krankenversicherung gesetzlich oder freiwillig versichern zu lassen oder einen Vertrag bei der privaten Krankenversicherung abzuschließen.
Beitragssätze für Selbständige in der GKV
In der Regel wird die Höhe des monatlichen Beitrags von der GKV nach dem Einkommen berechnet. Als freiwillig Krankenversicherter können Sie jedoch wählen, ob Sie bei längerer Arbeitsunfähigkeit Krankengeld erhalten wollen oder ob Sie darauf verzichten. Verzichten Sie auf die Zahlung von Krankengeld ist der Beitragssatz 14 %, mit der Zahlung von Krankengeld wird für Betreiber von Kleingewerbe ein Beitragssatz in Höhe von 14,6 % fällig. Zu diesem Beitragssatz kommt noch der von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung geforderte Zusatzbeitrag, der im Jahr 2021 im Durchschnitt 1,3 % betragen hat.
Das monatliche Einkommen von Selbständigen variiert je nach Auftragslage von Monat zu Monat. Um die Beitragshöhe zu berechnen fordern die gesetzlichen Krankenversicherungen den Einkommenssteuerbescheid an; nach diesem wird der Jahresbeitrag berechnet.
Wurde Ihr Unternehmen erst kürzlich gegründet liegt noch kein Einkommenssteuerbescheid in Bezug auf Ihre Selbständigkeit vor. Die gesetzlichen Krankenversicherungen nehmen daher erst eine Schätzung der möglichen Einnahmen vor und erheben aufgrund dieser Basis die Beiträge zur Krankenversicherung. Seit dem Jahr 2018 gilt die Regelung, dass die endgültige Festsetzung der Beiträge rückwirkend erfolgt. Je nachdem wie Ihr Unternehmen Gewinn vorweisen kann es zu Nachzahlungen, aber auch zu Rückzahlungen kommen. Doch Vorsicht! Für die Berechnung der Beiträge ziehen die gesetzlichen Krankenversicherungen nicht nur die Einnahmen aus Ihrem Unternehmen heran, sondern auch alle anderen Einkünfte wie bspw. Mieteinkünfte und Zinserträge. Allerdings berücksichtigt die GKV die Höhe der Einkünfte nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze, die wie bereits im Jahr 2021 bei 4.837,50 € monatlich; jährlich bei 58.050 € angesiedelt ist.
Das ist die eine Seite, die andere Seite ist: Es gibt auch für die Berechnung des Einkommens eine Untergrenze. Diese liegt nach dem Stand von 2022 bei 1.096,67 € pro Monat. Liegt Ihr Einkommen unter diesem Betrag, sind dennoch die Beiträge, die sich aus dem Mindesteinkommen ergeben, fällig.
Beiträge für Kleingewerbe in der privaten Krankenversicherung
Wird das Kleingewerbe als Haupterwerbsquelle geführt, haben Sie die Wahl, ob Sie sich bei der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichern lassen. Anders sieht es für Selbständige aus, die sich in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis befinden und weniger als 60.750 € jährlich verdienen. Erst ab diesem Jahreseinkommen ist ein Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung möglich.
Bei der privaten Krankenversicherung ist die Kalkulation der Beiträge eine andere als die bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Auch ist der Leistungskatalog der privaten Krankenversicherung umfangreicher als der, welche die gesetzliche Krankenversicherung bietet.
Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung nehmen den gewählten Tarif als Basis. In die Kalkulation fließen Alter und der beim Vertragsabschluss aktuelle Gesundheitszustand ein. Fakt ist: Je jünger und damit gesünder der Antragsteller ist, desto günstiger gestaltet sich die Höhe des Beitrags. Wie hoch Ihr Einkommen dann ist spielt für die Höhe des Beitrags keine Rolle.
Sie können aus dem Angebot Ihres Anbieters verschiedene Bausteine dazu buchen, wie bspw. Ein- oder Zweibettzimmer bei stationärer Behandlung in einer Klinik. Höhere Beteiligung an Zahnersatz und viele Angebote rund um Ihre Gesundheit sind im Leistungskatalog der privaten Krankenversicherung vorhanden. Im Beitrag sind auch die Altersrückstellungen enthalten, die dazu dienen, die Beiträge auch im Alter für die Versicherten relativ stabil zu halten.
Viele Tarife – der Vergleich lohnt sich
Die gesetzlichen Krankenversicherer bieten eine ganze Menge Tarife an, die sich preislich unterscheiden. Der Wechsel in die private Krankenversicherung will allerdings gut überlegt sein. Der Grund dafür sind die Voraussetzungen, welche die gesetzliche Krankenversicherung an Rückkehrer stellt. In der Regel ist eine Rückkehr nur dann möglich, wenn der Versicherte wieder sozialversicherungspflichtig beschäftigt wird und er aufgrund seines Einkommens wieder gesetzlich versichert werden muss. Auch das Alter spielt eine Rolle; Senioren haben eigentlich keine Chance wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln, doch Ausnahmen sind möglich. Wer das 55. Lebensjahr erreicht hat kann in die GKV nicht mehr wechseln, es sei denn, das Einkommen liegt unter 450 € monatlich und der Partner ist gesetzlich krankenversichert.
Die Tarife der privaten Krankenversicherung sollten Sie vergleichen. Beim Versicherungsvergleich geben Sie Ihre Daten und die gewünschten Leistungen ein. Sie erhalten eine Liste der privaten Krankenversicherer mit den monatlichen Beiträgen und Leistungen. Doch Achtung! Eine Beratung ist in jedem Fall ebenfalls sinnvoll, denn bei Vorerkrankungen können die privaten Krankenversicherungen Risikozuschläge fordern.
Kleinunternehmen – Kleingewerbe; es gibt Unterschiede
Für ein Kleingewerbe ist der Eintrag ins Handelsregister nicht notwendig, da diese Betriebe nicht unter die kaufmännischen Geschäftsbetriebe fallen. Inhaber von einem Kleingewerbe brauchen keine doppelte Buchführung zu machen.
Kleinunternehmen haben auch einen kaufmännischen Teil. Im Gegensatz zu anderen Unternehmen sind sie aber an Umsätze gekoppelt. Im Vorjahr haben sie keine 17.500 € erzielt, im aktuellen Jahr höchstens 50.000 €. Damit sind sie nicht umsatzsteuerpflichtig, können aber auch die bezahlte Vorsteuer, die auf jeder Rechnung als Umsatzsteuer ausgewiesen wird, nicht vom Finanzamt zurückfordern.
Für die Krankenversicherungen, unabhängig ob es sich um gesetzliche oder private Krankenversicherung handelt, ist es nicht relevant, ob Sie ein Kleingewerbe oder einen Kleinunternehmen führen.
Folgen Sie uns!