Was beinhaltet ein Leistungsvergleich bei den gesetzlichen Krankenkassen?
Beim Wechseln der gesetzlichen Krankenkasse ist die günstigste nicht immer die wirklich günstigste. Wer seine Krankenkasse wechseln will sollte sich nicht nur auf die Ersparnis beim monatlichen Beitrag verlassen, sondern vielmehr auf die Zusatzleistungen achten, die verschiedene gesetzliche Krankenkassen bieten. Wer die Zusatzleistungen zum großen Teil in Anspruch nimmt spart mehrere Hundert Euro, auch wenn der monatliche Beitrag etwas höher liegt.
Bei den gesetzlichen Krankenkassen ist der Leistungskatalog vom Gesetzgeber vorgegeben. Leider wurde der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen mit jeder Gesundheitsreform immer dünner. Viele gesetzliche Krankenkassen bieten Zusatzleistungen an, die teilweise weit über die Leistungen, die der Gesetzgeber vorgibt, hinausgehen. Dies liegt nicht nur am ausgedünnten Leistungskatalog, sondern dient in der Regel dem Konkurrenzkampf. Besonders bei den gesetzlichen Krankenkassen ist die Konkurrenz groß und wer am meisten bietet und dabei noch günstige Beiträge hat ist oft der Sieger.
Welche Zusatzleistungen gibt es?
Da gibt es Impfungen, die nicht mehr im Leistungskatalog enthalten sind, erweiterte Leistungen für Schwangere, Anspruch auf Haushaltshilfen, Pauschalen für Hebammen, die immer ansprechbar sind, Vorsorgeleistungen an Kurorten, Früherkennung von Brustkrebs, Hautkrebs, Darmkrebs, erweiterte Untersuchungen für Jugendliche, Schulungen für Patienten, freie Krankenhauswahl, zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen, Anspruch auf künstliche Befruchtung, Rooming-In bei Kindern, die im Krankenhaus liegen, Kostenübernahme für Sehhilfen und Hörhilfen. Die Zusatzleistungen können von Kasse zu Kasse variieren.
Was versteht man unter erweiterten Anspruch auf Haushaltshilfen?
Jeder kann mal krank werden und seinen Haushalt für einige Zeit nicht mehr selbst führen. Einige Krankenkassen übernehmen die Kosten für Haushaltshilfen, wenn es dem Patienten für einige Zeit nicht möglich ist den Haushalt zu führen beispielsweise für die Vermeidung von Pflegebedürftigkeit, eine Behandlung im Krankenhaus oder eine Reha-Maßnahme bevorsteht. Meist ist die Voraussetzung für die Kostenübernahme ein Kind, das im Haushalt lebt und unter 12 Jahre alt oder behindert ist.
Auch nach einer ambulanten Behandlung im Krankenhaus oder aber einer Operation kann es vorkommen, dass der Patient den Haushalt nicht alleine bewältigen kann. Hier besteht ein Anspruch auf Haushaltshilfe für vier Wochen. Einige Krankenkassen bieten allerdings für die Haushaltshilfe einen Zuschuss an, auch wenn die genannten Voraussetzungen nicht gegeben sind. Daneben erstatten auch einige gesetzliche Krankenkassen Zuschüsse für den Ehe- oder Lebenspartner, wenn sich dieser für einige Zeit um den Patienten kümmert.
Welche Impfungen werden bezahlt?
Die gesetzlichen Krankenkassen über die Kosten für die Schutzimpfungen, die gesetzlich festgelegt sind. Wer jedoch gerne reist und sich auch einmal in Ländern aufhält, in denen bestimmte Impfungen Pflicht oder aber empfohlen sind wie beispielsweise die Impfung gegen Hepatitis A und B muss oft viel Geld bezahlen, um die Impfungen zu bekommen. Einige Krankenkassen übernehmen die Kosten, das Mitglied muss allerdings in Vorleistung gehen, was bedeutet, das Mitglied bezahlt die Rechnung von Arzt und Apotheke und rechnet dann mit der Krankenkasse ab.
Früherkennung von Krebs – was bezahlt die Krankenkasse?
Krebs ist eine Krankheit, über die man nicht gerne spricht, die aber oft nur allzu real ist. Vorsorgeuntersuchungen sollten von allen Menschen wahrgenommen werden. Bei Brustkrebs muss die gesetzliche Krankenversicherung für die Früherkennung die Kosten vollständig übernehmen.
Einige Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Mammographie auch wenn die Patientin das 50. Lebensjahr nicht erreicht hat. Auch weitere freiwillige Leistungen für die Brustkrebsvorsorge werden von vielen Krankenkassen bezahlt, bitte direkt bei der Krankenkasse nachfragen.
Die Vorsorgeuntersuchung von Hautkrebs steht Mitgliedern ab dem 35. Lebensjahr zur Verfügung, die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen komplett übernommen. Einige Krankenkassen bieten diese Untersuchung bereits für junge Menschen ab dem 20. Lebensjahr an.
Darmkrebs sollte so früh als möglich erkannt und behandelt werden. Eine Methode ist die Darmspiegelung, die ab dem 55. Lebensjahr in Anspruch genommen werden und dann im Abstand von zehn Jahren wiederholt wird.
Weitere Vorsorgeuntersuchungen
Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen auch weitere Vorsorgeuntersuchungen wie beispielsweise den Check-Up ab dem 35. Lebensjahr. Einige Krankenkassen bezuschussen die Glaukorn-Augenuntersuchung, andere die Messung der Knochendichte. Selbst die Kosten für Kurse, die der Gesundheit dienen werden von vielen gesetzlichen Krankenkassen entweder ganz oder teilweise übernommen. Das gilt auch für die Kosten von Fitnessstudios, Sportvereinen – für den Gesundheitssport im Allgemeinen. Welche Untersuchungen als Zusatzleistungen von den Krankenkassen angeboten werden ist bei jeder gesetzlichen Krankenkasse anders. Hier hilft nur eine Anfrage bei der Krankenkasse.
Seh- und Hörhilfen
Bei Sehhilfen wie Brillen werden die Kosten nur dann übernommen, wenn das Mitglied eine Sehschwäche von mehr als vier Dioptrien aufweisen kann. Welche Leistungen die einzelnen gesetzlichen Krankenkassen im Bereich von Sehhilfen bieten sollte bei der Krankenkasse direkt angefragt werden.
Bei Hörhilfen ist dies anders! Hier übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für Hörhilfen, allerdings nur für die, welche medizinisch notwendig sind. Kurz gesagt: für die billigste Ausführung. Einige Krankenkassen beteiligen sich allerdings an den Kosten, die für hochwertigere und damit nicht ganz billige Geräte anfallen. Auch ist bei verschiedenen Krankenkassen die Übernahme der Kosten für Batterien für die Hörhilfe in den Zusatzleistungen enthalten oder sie bieten eine Servicepauschale. Auch für diesen Bereich ist es sinnvoll sich mit der Krankenkasse in Verbindung zu setzen.
Folgen Sie uns!