Private und gesetzliche Krankenversicherungen sind sich einig: Krebsberatung muss von den Krankenversicherungen finanziert werden. Die gesetzliche Krankenversicherung finanziert den Löwenanteil von 93 %, die private Krankenversicherung beteiligt sich mit 7 % an der Summe von 21 Millionen Euro, die jährlich dem Förderprogramm zur Verfügung stehen soll.
Die Finanzierung von ambulanten Krebsberatungsstellen läuft unter der Bezeichnung „Änderungsantrag 22“, ein Papier, das die Große Koalition gestaltet hat und am 26.09.2019 dem Bundestag zur Verabschiedung vorlegen wird. Vorgesehen ist, dass die Förderung zum 01.07.2020 gelten soll, allerdings rückwirkend zum 01.01.2020. Die Fördersumme soll nach dem Wunsch der Regierungskoalition ab 2023 steigen. Die Psychotherapeuten-Ausbildung soll nach dem Willen der Regierenden reformiert werden. Die ambulanten Krebsberatungsstellen sollen auf die psychologischen und sozialrechtlichen Probleme der Betroffen eingehen, die in Bezug auf die Krankheit Krebs stehen. Bisher wurden diese Kosten von den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen nicht übernommen, da die Problematik nicht im Leistungskatalog enthalten war.
Die Krebsberatungsstellen wurden nicht von den Krankenversicherungen unterstützt, sondern finanzierten sich hauptsächlich durch Spenden, freiwillige Zahlungen von Kostenträgern und Fördermaßnahmen, die projektbezogen waren. Das soll sich ändern! Gemäß dem Änderungsantrag 22 sollen ambulante Krebsberatungsstellen, sofern sie psychoonkologische Beratung an Personen, die an Krebs erkrankt sind und deren Angehörige anbieten und diese Gruppe weiter unterstützen. Welche Voraussetzungen grundsätzlich notwendig sind und das Förderungsverfahren bestimmen, sollen die gesetzlichen Krankenversicherungen und die privaten Krankenversicherungen gemeinsam bis zum 01.07.2020 erarbeiten.
Menschen, die an Krebs erkrankt sind, brauchen Hilfe, insbesondere bei Problemen mit der Krankenversicherung. Die ambulanten Krebsberatungsstellen bieten Hilfe an, die weit über die medizinzische Behandlung von Krebs hinausgeht. Krebs ist eine Krankheit, die bei den meisten Menschen Panik auslöst. Die psychosozialen Belastungen sind sehr groß, bei vielen Erkrankten so groß, dass sie Hilfe brauchen, die ihnen hilft Schwierigkeiten bei der Bewältigung der Krankheit zu vermindern und dadurch die Lebensqualität zu verbessern. Es ist richtig, dass ambulante psychosoziale Krebsberatungsstellen für die Betroffenen kostenfrei zur Verfügung stehen. Die Beratung ist nach Ansicht der Regierungsparteien auf einem Niveau, dass verbessert werden muss beispielsweise durch weiterführende Angebote von Leistungen.
Damit eine Versorgung sachgerecht und dauerhaft gesichert werden kann ist es nur rechtens, wenn die Kosten von den privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden. Beide Krankenversicherungsarten tragen auch die Verantwortung für die Finanzierung der Leistungen, insbesondere für die Anteile der Bereiche der Krebsberatung, die in ihren Aufgabenbereich fällt. Damit soll auch eine Beratung mit Schwerpunkt psychologischer Betreuung und Krisenintervention im psychoonkologischen Bereich sein, Bereiche, die einen Leistungsanteil bis zu 40 % haben.
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