Erwirtschaftet das Versicherungsunternehmen einen Überschuss, werden Beiträge zurückerstattet. Dies ist etwa, wenn die Ausgaben der PKV niedriger ausfallen als gedacht. Solche Überschüsse werden gesammelt unter dem Begriff „Rückstellung für Beitrags-entlastungen“, kurz RfB. Mit diesen Summen können die Versicherungen ihre Angebote verbessern. Etwa können sie die Beiträge senken. Auch eine Auszahlung in Bar ist zu Teil machbar.

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Worauf kommt es an?

  • Wer einen Tarif mit einer Beitragsrückerstattung bei einer privaten Krankenversicherung (PKV) abschließt, kann einen Teil des Geldes zurückbekommen. Dafür muss die Person ein Jahr keine Rechnungen eingereicht haben.
  • Bei einer Rechnungseinweisung, auch wenn es nur einmal oder zweimal pro Jahr ist, gibt es oft kein Geld zurück.
  • Eine Beitragsrückerstattung ist nur möglich, wenn es für das Unternehmen wirtschaftlich gut läuft.
  • Wer privat versichert ist, kann im Jahr einmal Geld zurückbekommen. Dafür muss der Tarif eine Beitragsrückerstattung beinhalten. Zudem darf keine Rechnung an die Versicherung eingereiht werden. Auf den ersten Blick erscheint dies gut. Eine Beitragsrückversicherung lohnt sich aber nicht immer.

Beitragsrückerstattung – wie möglich?

Abhängig von der PKV können verschiedene Arten gewählt werden. Meist geschieht die Erstattung einmal im Jahr. Dafür darf jedoch keine Leistung der Versicherung beansprucht worden sein. Also kein Arztbesuch und kein Medikament darf abgerechnet werden. Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen werden je nach Tarif wiederum von selber getragen, ohne dass die Rückerstattung in Gefahr kommt.

Die Versicherungen wollen die Versicherten mit der Erstattung belohnen, weil sie keine Kosten gebracht haben. Zurückgezahlt wird aber nur ein Teil der Beiträge. Dieser setzt sich Monatsbeiträgen oder prozentual aus dem Jahresbeitrag zusammen. Nach einem Jahr kann es etwa eine Rücklage von 2 oder 3 Monatsbeiträgen geben oder 15 % des Jahresbeitrages. Werden über Jahre hinweg keine Rechnungen eingereicht, kann die Erstattung steigen.

Durch die Aussicht auf Erstattung sollten sich die Versicherten nicht von Arztbesuchen abhalten lassen, wenn sie krank sind.

Außerdem sollten die Versicherten bedenken, dass sie sich die PKV langfristig leisten sollten. Nur dann lohnt sich der Abschluss. Zudem gibt es die Beitragsrückerstattung nur, wenn die Versicherungsgesellschaft Erfolg hat.

Die meisten Modelle der Beitragsrückversicherung sind erfolgsabhängig. Wiederum garantieren auch manche einzelnen Tarife eine Rückzahlung. Dabei müssen die Versicherungsbedingungen richtig geklärt sein. Auch hier darf es oft keine eingereichten Rechnungen für ein Jahr geben.

Voraussetzungen für die Beitragsrückerstattung

Jeder Tarif kann anders sein. Die Details zur Beitragsrückerstattung können in den Versicherungsbedingungen nachgesehen werden. In vielen Fällen gelten allgemeine Voraussetzungen.

  • Die Versicherten, welche hiervon Gebrauch machen wollen, müssen alle Beträge gezahlt haben. Sie dürfen nicht im Rückstand liegen.
  • Im vergangenem Kalenderjahr dürfen keine Rechnungen erstattet wurden sein. Kosten für Sorgeuntersuchungen oder Impfungen können mit bestimmten Tarifen aber abgerechnet werden. Dann ist die Beitragsrückerstattung nicht in Gefahr.
  • Die private Krankenversicherung darf nicht gekündigt sein.

Beitragsrückerstattung und die Steuer?

Beiträge zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung können als Sonderausgaben abgesetzt werden von der Steuer. Das kann wichtig sein, wenn eine Beitragsrückerstattung angestrebt wird. Immerhin wird nicht durch jede Erstattung Geld gespart.

Von dem Finanzamt werden nur die Versicherungsbeiträge als steuermindernd angerechnet. Die Ausgaben müssen also die Versicherten wirklich belastet haben. Eine Beitragserstattung wird darum in der Steuererklärung mit den gezahlten Beiträgen verrechnet. Dabei zählt das Jahr, in dem die Erstattung ausgezahlt wurde.

Außerdem können als außergewöhnliche Belastungen Krankheitskosten von der Steuer abgerechnet werden. Diese müssen jedoch eine solche Höhe haben, welche die zumutbare Eigenleistung überschreitet. Wer Hilfe braucht, seine Belastungsgrenze zu errechnen, kann sich an den Ratgeber zum Thema Krankheitskosten wenden.

Wer Geld von den Beiträgen über die Steuer wieder herausholen will, sollte darum auf die Beitragsrückerstattung zu verzichten. Es kann sein, dass sie dann nämlich nichts bringt. Der steuerliche Nachteil wirkt sich vielleicht sogar negativ darauf aus.