Je jünger der Versicherungsnehmer ist desto günstiger ist die Versicherung. Die Zahnzusatzversicherung macht da keine Ausnahme. Für Kinder eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen macht Sinn, denn die gesetzlichen Krankenkassen sparen auch an den Kosten, die eine zahnärztliche Behandlung bei Kindern notwendig machen. Mit einer Zahnzusatzversicherung werden die Kosten abgedeckt, die beispielsweise für kieferorthopädische Maßnahmen komplett oder größtenteils. Kosten, welche die Krankenkassen nicht bezahlen und die sonst zu Lasten der Eltern gehen. Mit einer Zahnzusatzversicherung werden in der Regel alle zahnärztlichen Maßnahmen, die auch bei leichten Zahn- oder Kieferfehlstellungen notwendig sind, abgedeckt, auch die Krankenkassen in solchen Fällen keine oder nur geringen Leistungen erbringen. Die Zahnzusatzversicherung deckt alle Maßnahmen ab, wie Prophylaxe-Maßnahmen, welche die GKV nicht oder nur anteilig leisten.
Deshalb ist eine frühzeitige Absicherung für Kinder empfehlenswert! Frühzeitig deshalb, weil bei einer Zahnfehlstellung hohe Kosten auf die Eltern zukommen können. Wird eine Fehlstellung erst einmal diagnostiziert ist der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für Kinder fast unmöglich.
Kieferorthopädie – die Regelsätze der gesetzlichen Krankenkassen
Eltern sollten über den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für ihre Kinder nachdenken, denn für kieferorthopädische Behandlungen sind die Kosten sehr hoch. Der Eigenanteil der Eltern liegt dann, je nach Behandlung zwischen einigen hundert Euro und vielen tausend Euro. Die meisten Kosten, die erheblich sein können, gehen zu Lasten der Eltern. Die gesetzlichen Krankenkassen leisten nur bei schweren Fehlstellungen. Dafür gibt es Indikationsgruppen von 3 bis 5, aber auch dann ist der Eigenanteil der Eltern sehr hoch.
KIG 1
Leichte Fehlstellungen von Zähnen oder Kiefer
Leistung der GKV: keine
Eigenanteil Eltern: zwischen 2.500 Euro und 7.000 Euro
KIG 2
Geringe Ausprägung der Fehlstellungen von Zähnen oder Kiefer
Leistung der GKV: keine
Eigenanteil Eltern: zwischen 2.500 Euro und 7.000 Euro
KIG 3
Ausgeprägte Fehlstellungen von Zähnen oder Kiefer
Leistung GKV: Grundleistung
Eigenanteil Eltern: zwischen 500 Euro und 1.500 Euro
KIG 4
Stark ausgeprägte Fehlstellungen von Zähnen oder Kiefer
Leistung GKV: Grundleistung
Eigenanteil Eltern: zwischen 1.000 Euro und 2.000 Euro
KIG 5
Extrem starke Fehlstellungen von Zähnen und Kiefer
Leistung GKV: Grundleistung
Eigenanteil Eltern: zwischen 1.500 Euro und 2.500 Euro
Mitversichert sein sollten Behandlungen und Prophylaxe
Für die Absicherung eines hohen Hygienestatus ist Prophylaxe bei Kindern der Punkt, der unbedingt mitversichert sein muss. Im Rahmen der Prophylaxe wird dem Kind die Wichtigkeit der Zahnpflege kindgerecht gezeigt und erklärt. Die GKV übernimmt lediglich die Kosten für die Aufklärung, Ermittlung vom Gesundheitsstatus der Zähne, Fluoridierung und Fissurenversieglung von Backenzähnen. Nicht übernommen werden die Kosten für die professionelle Zahnreinigung, Versieglung der Zähne und hochwertige Füllungen.
Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für Kinder – wann?
Wann man für seine Kinder eine Zahnzusatzversicherung abschließen soll ist eine Frage, die sich viele Eltern viel zu spät stellen. Meist wollen sie den Abschluss wenn die Diagnose der Kieferorthopädie bereits gestellt ist und sie über den Eigenanteil der Kosten informiert werden. Eine Zahnzusatzversicherung ist nicht mehr abschließbar, wenn die Diagnose feststeht.
Tipp
Das optimale Alter der Kinder ist fünf bis acht Jahre, um eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Auch sollte ein Termin mit dem Kieferorthopäden noch nicht gemacht worden sein. Für Kinder sind die Beiträge viel günstiger als für Erwachsene und beinhalten einen breiten Leistungskatalog.
Wie alle Leistungen, die Versicherungen anbieten sollten auch die der Zahnzusatzversicherung auf den Prüfstand! Dies ist notwendig, weil eine Überprüfung des Versicherungsschutzes immer sinnvoll ist. Die Tarife und die darin beinhalteten Leistungen verändern sich, oft findet man im Internet günstigere Versicherungen, die unter Umständen auch bessere Leistungen anbieten. Allerdings sollte man die Zahnzusatzversicherung nicht wechseln, wenn eine Behandlung angeraten ist oder ansteht. Auch dann nicht, wenn mit dem Zahnarzt oder Kieferorthopäden über Maßnahmen gesprochen wurde. Sofern Behandlungen anstehen sollte ein Wechsel nicht stattfinden, weil damit möglicherweise der Erstattungsanspruch verlorengeht und die neue Versicherung bereits gestellten Diagnosen nicht versichert.
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