Zahnzusatzversicherungen – wie man Rechnungen richtig einreicht

Die Rechnung vom Zahnarzt soll schnell bezahlt werden – Sie wollen ebenso schnell die Erstattung der Rechnung durch Ihre Zahnzusatzversicherung. Hier einige Tipps, wie Sie schnell Ihr Geld erhalten.

Erstattung von Zahnarzt-Rechnungen – Versicherungen haben eigene Vorgehensweisen

Beim Zahnarztbesuch legen gesetzlich versicherte Patienten ihre Versicherungskarte bzw. europäische Gesundheitskarte vor. Die Kosten für die Zahnarztbehandlung werden vom Zahnarzt direkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet. Steht jedoch Zahnersatz ins Haus oder müssen vor der Behandlung Laborergebnisse abgerechnet werden erhalten auch gesetzlich Krankenversicherte vom Zahnarzt eine Rechnung.

Wer eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen hat gibt die Rechnung an die Versicherung weiter. Entweder tritt der Krankenversicherte in Vorkasse oder er bezahlt dann, wenn die Versicherung an ihn bezahlt hat.

Erstattung Ihrer Zahnarztrechnung – in einfachen Schritten zum Erfolg

Die Kosten für die zahnärztliche Behandlung übersteigen den Betrag von 1.000 €, dann erstellt der Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan. Diesen schicken die gesetzlich Versicherten an ihre Krankenkasse. Sobald von der Krankenkasse die Freigabe beim Versicherten eintrifft wird eine Kopie des Heil- und Kostenplans, auf dem auch der Betrag enthalten ist, den die gesetzliche Krankenkasse bezahlt, an die private Zahnzusatzversicherung geschickt. Von dort kommt dann die Freigabe für die Kostenerstattung der Behandlung.

Nach der Freigabe kann der Zahnarzt mit der Behandlung beginnen. Der Zahnarzt rechnet mit der gesetzlichen Krankenversicherung die von der Krankenkasse freigegebenen Kosten ab. Für die Differenz zwischen den tatsächlichen und von der Krankenkasse erstatteten Kosten erhält der Patient eine Rechnung.

Die Originalrechnung reichen Sie bei Ihrer Zahnzusatzversicherung ein. Die meisten Versicherungen wollen die Rechnung online haben. Dafür steht auf der Website der Krankenkasse ein Button zur Verfügung, den Sie anklicken, Ihre persönlichen Daten eingeben, die Rechnung hochladen und das Ganze absenden. Natürlich können Sie die Rechnung auch per Post versenden. Oder Sie nutzen die App Ihrer Versicherung, scannen den QR-Code, der auf der Rechnung abgedruckt ist. Damit wird der Versicherungsfall automatisch in Gang gesetzt.

Dieser Vorgang gilt für alle Rechnungen Ihres Zahnarztes unabhängig ob es sich um Laborkosten, aufwendige Zahnbehandlungen oder Zahnersatz handelt.

Für Behandlungskosten, die 1.000 € und mehr betragen ist ein Heil- und Kostenplan notwendig. Diesen reichen Sie vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse ein. Sie erhalten von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse die Freigabe für die Behandlung. Den von Ihrer Krankenkasse genehmigten Heil- und Kostenplan reichen Sie bei Ihrer Zahnzusatzversicherung ein. Erst wenn auch von dort die Genehmigung erfolgt wird die Versicherung auch die Kosten übernehmen.

Auch wenn Ihre Zahnzusatzversicherung in ihren Bedingungen den Heil- und Kostenplan nicht vorschreibt ist es besser, wenn Sie diesen dennoch vor der Behandlung an Ihre Versicherung schicken. Damit gehen Sie möglichen Problemen aus dem Weg.

Bestehen Sie auf eine schriftliche Genehmigung, die natürlich auch per E-Mail erfolgen kann. Eine telefonische Genehmigung ist nicht ausreichend, weil die im Nachhinein in der Regel nicht nachvollzogen werden kann.

Erstattungsformulare sollten Sie immer ausfüllen. Diese Formulare können Sie auf der Website Ihrer Versicherung downloaden und ausdrucken. Wer sich mit dem Internet nicht auskennt kann bei seiner Versicherung anrufen; das Formular erhalten Sie dann per Post.

Die Zahnzusatzversicherungen prüfen stichprobenartig die korrekte Beantwortung der Gesundheitsfragen der Versicherten. Geben Sie also immer wahrheitsgemäß über Ihren Gesundheitszustand Ihrer Versicherung Auskunft. Das lohnt sich, denn bei nicht wahrheitsgemäßer Beantwortung kann die Versicherung die Zahlung verweigern.

Probleme beim Einreichen der Rechnung bei der Zahnzusatzversicherung

Hat Ihre Zahnzusatzversicherung bezüglich der von Ihnen eingereichten Rechnung nicht reagiert. Aktuell kann dies an der Corona-Pandemie liegen, weil sich immer noch viele Angestellte, auch die Ihrer Versicherung im Home Office befinden. Haken Sie einfach mal telefonisch nach.

Doch erst prüfen Sie ob Sie

  • mit der Rechnung auch an Antrag auf Leistung an die Versicherung geschickt haben
  • die Unterlagen an die korrekte Anschrift verschickt haben. Idealerweise haben Sie dies per Einschreiben getan und können anhand vom Beleg nachforschen, ob Ihr Brief beim Empfänger angekommen ist
  • ob die Versicherung die Behandlung genehmigt schriftlich genehmigt hat und ob Ihrer Versicherung auch der Kostenvoranschlag bzw. Heil- und Kostenplan vorliegt
  • die Leistungen Ihrer Zahnzusatzversicherung die zahnärztliche Behandlung überhaupt abdecken
  • ihren Kontoauszug geprüft haben und vielleicht die Zahlung übersehen haben. Bitte nochmals prüfen. Einige Versicherungsunternehmen bestätigen per Brief die Erstattung; andere tun das nicht. Auch hier sollten Sie Ihren Posteingang prüfen.

Wenn Sie auf alle Fragen mit „JA“ beantworten können, sind wir gerne bereit Ihnen hier weiter zu helfen. Doch zuerst sollten Sie sich mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzen und den Sachverhalt klären. Kommen Sie hier nicht weiter, kontaktieren Sie uns.

Wenn die Zahnzusatzversicherung die Zahlung verweigert

Es kommt vor, dass die Zahnzusatzversicherung die Zahlung verweigert. Verschiedene Gründe können die Ursache sein.

  • Der Rechnung fehlen bestimmte Kriterien, die erfüllt sein müssen. In solchen Fällen lassen Sie sich von Ihrer Versicherung eine Vorlage schicken. Diese leiten Sie an Ihren Zahnarzt bzw. das Zahnlabor weiter und fordern von dort eine neue, den Kriterien Ihrer Versicherung entsprechende Rechnung an.
  • Auf der Rechnung sind Leistungen enthalten, die nicht von der Zahnzusatzversicherung erstattet werden. In solchen Fällen ist eine Klärung der zu erstatteten Leistungen vor der Behandlung mit Ihrer sinnvoll.
  • Haben Sie Ihre Gesundheitsfragen nicht vollständig oder wahrheitsgemäß gemacht, hat die Versicherung das Recht die Zahlung zu verweigern. Wer die Gesundheitsfragen nicht beantworten will sollte sich für eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen entschließen.